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Frau Lötzsch, müssten Sie dem Verfassungsschutz nicht auch dankbar sein. Lange waren Ihrer Partei nicht mehr so viele positive Kommentare vergönnt wie nach der Abhör-Affäre?
Lötzsch: Das könnte man auf den ersten Blick vielleicht meinen. Aber es ist schon eine sehr ernste Sache. Eine gefährliche Wirkung einer solchen Beobachtung ist, dass viele Bürger verunsichert sind. Menschen wenden sich mit sehr persönlichen Angelegenheiten an uns Abgeordnete, und die fragen sich jetzt: Wird das irgendwo registriert und aufgeschrieben, wenn ich zu einem Abgeordneten der Linken komme? Und andere, die Mitglied der Linken werden wollten, entscheiden sich jetzt vielleicht dagegen.
Darf sich eine Parteivorsitzende wundern über das Interesse des Verfassungsschutzes, wenn sie selbst öffentlich über Wege zum Kommunismus philosophiert?
Lötzsch: Sie nennen ein gutes Stichwort: öffentlich. Alles, was wir tun als Abgeordnete, ist öffentlich. Wir werden von unseren Wählerinnen und Wählern kontrolliert. Die Überwachung durch den Verfassungsschutz ist Teil einer Verunsicherungsstrategie, die gegen uns gefahren wird. Ich finde, das ist antidemokratisch.
Heißt das, der Verfassungsschutz sollte grundsätzlich die Finger von Abgeordneten lassen?
Lötzsch: In der Aktuellen Stunde des Bundestags hat der SPD-Kollege Wiefelspütz dazu was Interessantes gesagt: Es steht im Grundgesetz nichts direkt zu dieser Frage. Aber das Grundgesetz hat einen Geist. Und die Überwachung Abgeordneter verstößt aus seiner Sicht gegen diesen Geist. Etliche Redner haben in der Debatte eine gesetzliche Regelung verlangt, die so etwas ausschließt.
Und wie könnte die aussehen?
Lötzsch: Es muss klar geregelt werden, dass ein Bundestagsabgeordneter nicht beobachtet oder überwacht werden darf. Wenn einer eine Straftat begeht oder in diesen Verdacht gerät, dann kann natürlich seine Immunität aufgehoben werden. Aber wir haben doch eine völlige Unverhältnismäßigkeit. Sie erinnern sich an den unglücklichen Herrn Döring von der FDP, der einem parkenden Auto den Spiegel abgefahren und sich nicht ganz ordnungsgemäß verhalten hat. Das wurde im Immunitätsausschuss behandelt. Wenn man das ins Verhältnis setzt, stimmen die Dinge nicht.
Die NPD-Abgeordneten in den Ländern werden dann auch nicht mehr überwacht?
Lötzsch: Da haben wir doch Erfahrungen: Die NPD hat sich logistisch und in moralischer Unterstützung verwandt für die Zwickauer Terrorzelle — da gibt es doch enge Verbindungen. Der Verfassungsschutz hatte viele Jahre Kenntnisse und dennoch die Morde nicht verhindert. Das zeigt, wie unwirksam und unnötig dieses ganze Instrument ist. Wir brauchen eine ordentlich ausgestattete Polizei, um rechtsextremistische Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Aber politische Überwachung ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.
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