Viele kleine statt ein großer Beitrag

24.8.2015, 13:00 Uhr
Viele kleine statt ein großer Beitrag

© Foto: Mark Johnston

Die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) sei ein Dauerthema im Landtag, berichtet die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger. In einem CSU-Arbeitskreis hätten die Landespolitiker sehr intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden, Bürgerinitiativen und Vertretern des Innenministeriums darüber gesprochen. Dabei sei klar geworden, dass an der Beitragsfinanzierung der kommunalen Infrastruktur grundsätzlich festgehalten werden sollte. Doch es gab auch Anregungen für Änderungen in einigen Punkten.

So könnten alternativ zu den bisherigen Einmal-Beiträgen jährliche Beiträge von den Bürgern erhoben werden, ist ein CSU-Vorschlag. Dies wird bereits in Rheinland-Pfalz so geregelt. Der Vorteil: Auf die Bürger kämen nicht auf einmal sehr hohe Zahlungen zu.

Abrechnungen von Ersterschließungen nach 35 oder mehr Jahren soll es in Zukunft nicht mehr geben, meint die CSU. Für die Erhebung der Ersterschließungsbeiträge soll eine zeitliche Grenze, denkbar wären 30 Jahre, eingeführt werden.

Weitere CSU-Optionen: der Ausbauaufwand ist auf das Notwendige zu beschränken, die Höchstgrenze für einmalige Straßenausbaubeiträge orientiert sich am Grundstückswert, die Bürger sind frühzeitig zu informieren.

Kein Spielraum

Ganz klar macht Petra Guttenberger aber auch: „Für Forderungen der Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sehe ich keinen Raum.“ Denn gerade finanzschwache Gemeinden könnten den Ausfall nicht schultern.

Ziel ist, gleich nach der Sommerpause seitens der CSU-Fraktion eine entsprechende Änderung des kommunalen Abgabengesetzes auf den Weg zu bringen, um den Spielraum für Kommunen zu vergrößern.

Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu bereits einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, wie vom Abgeordneten Harry Scheuenstuhl zu erfahren ist.

In Teilen ähnelt der Entwurf der Sozialdemokraten den CSU-Vorschlägen. So sollen sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Diese gibt es bereits in sechs anderen Bundesländern. Dort werden die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger umgelegt. „Hierdurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner erheblich reduziert und damit gerechter und sozialverträglicher ausgestaltet werden“, so der ehemalige Bürgermeister von Wilhermsdorf. Die Erfahrungen in Bundesländern mit wiederkehrenden Beiträgen zeigten, dass selten Jahresbeträge von mehr als 200 Euro erhoben werden müssten.

„Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Sicherung der gemeindlichen Finanzen angestrebt, ohne hierbei Einzelne zu sehr zu belasten. Eine gerechtere Verteilung der Kosten notwendiger Straßenausbauten wird in der Bevölkerung eher akzeptiert, und Gemeinden sind in ihrer Finanzausstattung nicht bedroht“, erklärt Scheuenstuhl weiter.

Zudem stellt der SPD-Abgeordnete abschließend fest, dass das von manchen Landratsämtern aufgebaute Bedrohungsszenario der Haftung von Gemeinde- und Stadträten mit ihrem Privatvermögen so nicht zutreffe. Auf Anfrage von Harry Scheuenstuhl bestätigte das Ministerium, dass ehrenamtliche Gemeinderäte nicht mehr als bei anderen Entscheidungen mit der Haftung ihres Privatvermögens bedroht seien, wenn sie keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Das oft zitierte Urteil eines Gerichts außerhalb Bayerns könne nicht als Musterfall herangezogen werden.

Auch die Freien Wähler beschäftigen sich mit der umstrittenen Regelung, denn wie die lokale Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt feststellt: „Das Straßenausbaubeitragsrecht erregt die Gemüter in Bayern derzeit wie kein zweites kommunalpolitisches Thema.“ Spätestens bei einer kürzlich durchgeführten Expertenanhörung im Landtag sei deutlich geworden, dass die aktuelle gesetzliche Regelung deutliche Schwächen aufweist.

Besonderer Kritikpunkt Gabi Schmidts ist, dass das Gesetz in Bayern völlig unterschiedlich umgesetzt wird: In Unterfranken hielten sich 97,1 Prozent der Gemeinden an die Regelung, in Niederbayern hingegen nur 39,1 Prozent. Mittelfranken liegt mit 72,9 Prozent im bayerischen Durchschnitt.

Unterschiedliche Auslegung

„Es kann nicht sein, dass das Gesetz den Raum für solch unterschiedliche Anwendungen gibt und schon gleich gar nicht, dass ‚arme‘ Gemeinden den Bürger zur Kasse bitten müssen und ‚reiche‘ Kommunen nicht“, sagt Schmidt.

Auch die FW-Landtagsfraktion greift die Idee der sogenannten wiederkehrenden Beiträge auf. Unabhängig vom vorhandenen Änderungsbedarf bei den Straßenausbaubeitragssatzungen machen sich die FW dafür stark, den Bürgern künftig mehr Mitspracherecht beim Straßenausbau und dem Standard der Straße zuzugestehen.

1 Kommentar