Angst vor Kündigung

13.2.2015, 19:40 Uhr
Angst vor Kündigung

© Foto: Roland Fengler

Arbeitnehmerfragen:

 

Gilt der MiLo auch für Minijobber?

Grundsätzlich ja. Bestimmte Beschäftigte sind aber vom Gesetz ausgenommen — etwa Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Ich bin als Leiharbeiter in der Getränkeindustrie tätig und bekomme 860 € pro Monat brutto bei einer 40-Stundenwoche. Der Arbeitgeber zieht mir Kosten für Unterkunft, Wasser und Strom ab, so dass ich nur 400 € netto bekomme. Geht das?

Ein klares Nein. Auch die Leiharbeitsbranche zahlt gegenwärtig im Westen 8,50 €. Sachleistungen dürfen nur oberhalb der Pfändungsgrenze angerechnet werden. Das dürfte beim Mindestlohn so gut wie nie der Fall sein.

 

Ich soll unterschreiben, dass ich im Urlaub oder bei Krankheit weniger als den MiLo bekomme. Soll ich zustimmen?

Nein. Auch in diesen Zeiten haben Sie Anspruch darauf.

 

Ich arbeite als Reinigungskraft und bekomme zwar den Branchen-MiLo, aber kein Geld für Überstunden.

Auf diese Weise versuchen Betriebe oft, den MiLo zu umgehen. Durch verlängerte Arbeitszeit bei gleichem Lohn wird die Untergrenze unterschritten. Das ist gesetzeswidrig.

 

Ich fahre für ein Busunternehmen. Im Kleinbus hole ich behinderte Kinder von zu Hause ab und fahre sie in eine soziale Einrichtung. Bislang hatte ich einen 450-Euro-Job. Neuerdings will der Chef für die Leerfahrt zum ersten Kind nur 4,50 zahlen und erst danach 8,50. Darf er das?

Natürlich muss auch für die Leerfahrt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 bezahlt werden.

 

Ich traue mich nicht, die vollen 8,50 Ã von meinem Chef zu verlangen. Ich fürchte, er wirft mich dann raus. Was raten Sie mir?

Sie machen nur Gebrauch von Ihrem Recht auf MiLo. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

 

Ich arbeite bei einem Friseur. Mein Arbeitgeber möchte mir den Mindestlohn erst später bezahlen, nicht schon ab Januar. Ist das richtig?

Grundsätzlich gilt der MiLo ab Januar. Für manche Branchen greifen jedoch Übergangsregelungen, sofern dort allgemeinverbindliche Branchentarifverträge gelten. Das Friseurhandwerk gehört dazu und muss jetzt noch nicht die volle Höhe zahlen.

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Arbeitgeberfragen:

 

Ich bin berufsmäßiger Betreuer und habe selbst Angestellte auf Minijob-Basis. Wenn ich im Urlaub bin und einen anderen selbstständigen Berufsbetreuer beauftrage — komme ich dann in die Haftung für dessen Arbeitnehmer?

Die Auftraggeberhaftung ist grundsätzlich zu bejahen, da die Vertretung Dienstleistungen übernimmt, zu denen der Auftraggeber selbst verpflichtet ist. Wenn er diese Aufgabe vorübergehend weiterreicht, steht er in der Haftung für dessen Beschäftigte in dem Fall, dass diese Arbeiten für den Auftraggeber durchführen, aber hierfür nicht den MiLo erhalten.

 

Ich bin selbstständig bei einem Marktforschungsunternehmen beschäftigt, werde aber nach Stunden bezahlt. Leider liegt mein Stundenlohn unter dem MiLo. Ist das zulässig?

Der MiLo gilt nicht für Selbstständige. Zu überprüfen wäre allerdings, ob Sie wirklich selbstständig sind. Da Sie nach genauen Vorgaben arbeiten und nur für einen einzigen Auftraggeber, so spricht dies eher für ein Angestelltenverhältnis. In diesem Fall müssten Sie die 8,50 € erhalten.

 

Ich bin Unternehmerin. Muss ich die Arbeitszeit meiner Verwaltungskräfte aufzeichnen?

Nur wenn es sich um Minijobber handelt oder Ihr Betrieb zu den neun Branchen gehört, auf die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zielt (Bau, Gaststätten, Verkehr/Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft). Dort müssen Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit nur dann nicht notiert werden, wenn der Mitarbeiter mehr als 2958 € brutto verdient und wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit oberhalb von acht Stunden dokumentiert.

 

Welche Unterlagen muss ich vorzeigen, wenn die Kontrolleure kommen?

Sie müssen den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeit- und Lohnzahlungsnachweise vorlegen.

 

Zu welchem Zeitpunkt muss ich den Lohn auszahlen?

Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats der geleisteten Arbeit.

 

Ich beschäftigte eine Minijobberin für fünf Euro die Stunde. Würde ich ihr 8,50 zahlen, käme sie über die 450-Euro-Grenze. Was kann ich tun?

Wenn Sie unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle bleiben wollen, müssen Sie mit der Frau eine geringere Arbeitszeit vereinbaren.

 

Wir sind ein Sportverein und beschäftigen einen Rentner als Platzwart auf 450-Euro-Basis. Sind auch Vereine zur Zahlung des MiLos verpflichtet?

In dem Falle ja. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob dieser Rentner ist, noch ob er geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

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