Hier die Rechnung, bitte sehr!

29.6.2015, 20:39 Uhr
Hier die Rechnung, bitte sehr!

© F.: dpa

Geringverdiener klagen indes über Arbeitgeber, die mit Tricks und Schummeleien versuchen, die Vorschriften zu unterlaufen. Wartezeiten sind Arbeitszeiten, das gilt auch für Lkw- und Taxifahrer. Trotzdem gibt es Betriebe, die das unverschuldete „Herumstehen“ von der geleisteten Arbeitszeit abziehen. Zu einer skurrilen Methode hat ein Rheinländer gegriffen: Seine Taxen sind mit Sensoren ausgestattet, die die „Sitzzeiten“ des Fahrers messen. Plaudereien im Stehen mit Kollegen bleiben unbezahlt. Friseuren wird das „Messergeld“ für Schere und Kamm auf den Lohn umgerechnet, Kellnerinnen das Trinkgeld — alles Posten, die laut Gesetz keine Lohnbestandteile sein dürfen.

All dies sind Facetten der eigens zum Mindestlohn eingerichteten Hotline des DGB. Seit Januar wurden dort 10 300 Fragen beantwortet, wie Nürnbergs DGB-Chef Stephan Doll berichtet. Allerdings: Arbeitsrechtler hatten mit einer Klagewelle gerechnet, die jedoch bisher nicht eingetreten ist.

Und die Wirtschaft? Die meisten Betriebe betrifft der Mindestlohn nicht. Und selbst viele Gastronomen erklären: „Die Höhe des Mindestlohns ist für uns kein Problem.“ Eher seien es die Begleiterscheinungen des neuen Gesetzes. Der bürokratische Mehraufwand treibe viele Gastwirte zur Verzweiflung.

Immerhin hat ihr Auskunftsbedürfnis stark nachgelassen. Registrierte die IHK Nürnberg für Mittelfranken im ersten Quartal dieses Jahres einen regelrechten Ansturm zur Aufzeichnungspflicht vor allem vom Hotel- und Gaststättengewerbe, herrsche in dieser Sache seit Mai absolute Ruhe, sagt Udo Raab, Chefökonom der IHK. Offenbar habe sich die Branche damit arrangiert, dass die tägliche Arbeitszeit dokumentiert wird — natürlich im Rahmen der laut Arbeitszeitgesetz maximal erlaubten zehn Arbeitsstunden pro Tag.

Es sei „absurd“, wenn Gastwirte klagten, sie könnten doch nicht für eine ausgedehnte Hochzeitsfeier mitten in der Nacht eine zweite Kellnerschicht antreten lassen. „Dann muss man von vornherein zwei Schichten à sieben Stunden einplanen, das lässt sich doch organisieren“, meint Raab. Eine noch unveröffentlichte Umfrage der bayerischen Industrie- und Handelskammern belegt, dass der anfängliche Zorn vieler Arbeitgeber wenn nicht verraucht, so doch schwächer geworden ist. Raab: „Die überwältigende Mehrheit unserer Betriebe hat demnach kein Problem mit den 8,50 Ã.“

Gleichwohl knirscht es an einigen Stellen. Die leidige Haftungsfrage gehört dazu, berichtet IHK-Rechtsexperte Frank Wildner. Hierzu habe die Rechtsunsicherheit in der Wirtschaft eher zugenommen, was sich an den steigenden Anfragen ablesen lasse. Im Groben schreibt das Gesetz vor, dass Auftraggeber dafür haften, wenn ihre Subunternehmen sich um die Zahlung des Mindestlohns drücken. Der Generalunternehmer muss quasi seine Hand dafür ins Feuer legen, was sein Subsubsubunternehmer treibt.

Wildner nennt ein Beispiel: Eine Spedition erhält einen Lieferauftrag, reicht einen Teil aber wegen mangelnder Kapazitäten weiter an einen internationalen Logistiker. Dieser beschäftigt ungarische Fahrer, denen — weil in Deutschland im Einsatz — der Mindestlohn zusteht. Zahlt der Logistiker aber nicht korrekt, muss der Auftraggeber dafür einstehen. „Da wird es haarig“, findet der Rechtsexperte.

Deshalb fordern die Kammern unisono eine Haftungsbeschränkung auf die erste Subunternehmerstufe — auf den Teil der Lieferkette, die der Auftraggeber direkt beeinflussen kann.

Betriebsräte und Gewerkschaften sind gegen jede Aufweichung der Haftungsregeln. Nürnbergs DGB-Chef Stephan Doll stemmt sich dagegen ebenso wie Juristen, die Arbeitnehmer vertreten. So sagt Jürgen Markowski von der Kanzlei Manske und Partner: „Je weiter die Firmen am Ende der Nahrungskette stehen, desto stärker stehen sie unter Preisdruck, den sie womöglich mit Lohndrückerei weiterreichen. Der Generalunternehmer muss weiter in der Verantwortung stehen und seine Lieferanten sorgfältig auswählen.“

„Martialische“ Kontrolleure

Der Streit um die Erfassung der Arbeitszeit — im Grunde ohnehin eine Arbeitgeberpflicht — wird sich freilich fortsetzen. Insbesondere die Gastronomie will hier nicht locker lassen: „Muss die Aufzeichnung denn wöchentlich sein, reicht es nicht monatlich?“, fragt Frank-Ulrich John vom bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. Der Lobbyist will auch die „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ bewaffneter Zollbeamten in schusssicheren Westen nachgebessert haben: „Bitte nicht so martialisch auftreten, sondern in Zivil.“

Arbeitsrechtler Markowski glaubt, die Angst vor Kontrollen rühre daher, dass die lange schon geltenden Arbeitszeitgesetze vielfach nicht eingehalten werden. „Plötzlich ist aufgeflogen, wie viele Betriebe ausbeuterisch unterwegs sind.“

Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei AfA Rechtsanwälte in Nürnberg, vertritt Arbeitnehmer zu Arbeitszeitfragen und glaubt, dass die Dokumentationspflicht sogar noch strenger gefasst werden müsste. Beispiel Taxerer: Bei den Fahrern, die nicht als „freie Mitarbeiter“ in die Gefahr der Scheinselbstständigkeit laufen, werden die Standzeiten wie selbstverständlich als Pausen des Fahrers behandelt. Da wird aus der eigentlichen Zwölf-Stunden-Schicht schnell mal ein normaler Acht-Stunden-Tag. „Das Mindestlohngesetz schreibt nur vor, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, nicht aber die Pausen dokumentiert werden müssen, das eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor.“

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