Netflix und Co.: Streamen in der EU jetzt grenzenlos

24.3.2018, 15:40 Uhr
Netflix und Co.: Streamen in der EU jetzt grenzenlos

© Foto: Stefan Sauer/dpa

Denn ab April sind Streamingdienste auch im EU-Ausland uneingeschränkt verfügbar. Dabei geht es um Dienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music oder um Film-Datenbanken wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf bezahlte TV-Abo-Sender wie Sky Go aus.

Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können.

Keine Zusatzkosten

Und das tatsächlich ohne Zusatzkosten. In der EU-Verordnung heißt es ausdrücklich, dass alles so verfügbar sein muss wie zu Hause. Also: gleicher Preis und gleiche Qualität. Außerdem kann der Kunde selber wählen, auf welchen Geräten er das Angebot nutzen möchte.

Und wie stellen Anbieter fest, ob der Kunde ein gültiges Abonnement hat? Der Anbieter wird dies bei Vertragsabschluss oder -verlängerung tun. Dabei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, von denen er zwei nutzen darf: Zahlungsangaben, Bezahlung von Rundfunkgebühren, bestehende Internet- oder Telefonverträge, Überprüfung der IP-Adresse des Online-Gerätes (Smartphone, Tablet, Laptop, Computer).

Diese Daten dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden. Um das Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, müssen die Diensteanbieter alle Daten über den Aufenthaltsort ihrer Kunden nach zwei Monaten löschen.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten bleiben zunächst außen vor. Das liegt an ihrer anderen Vergütungsstruktur für urheberrechtlich geschützte Beiträge. Allerdings praktizieren die Sender selbst das inzwischen dort großzügig, wo sie eigene Rechte haben. Die ARD bietet nach eigenen Angaben über 90 Prozent ihrer Sendungen ohne Geoblocking an. Der "Tatort" und die Nachrichtensendungen sind also überall abrufbar.

Im Hintergrund geht es um grundsätzliche Urheberrechtsfragen. Lizenzen für Filme und Produktionen mussten bisher für jedes Land einzeln erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Selbst die namhaften Hollywood-Studios haben die Verordnung bekämpft. Nun ist geklärt, dass der Kunde eines Bezahldienstes ja seine Gebühren für die Rechte entrichtet – egal wo er ein Angebot nutzt.

Es gibt allerdings eine Einschränkung: In der Verordnung ist ausdrücklich von kurzzeitigen Aufenthalten im Ausland die Rede. Dazu zählen ganz sicher Urlaubs- oder Geschäftsreisen – und wohl auch der Aufenthalt zum Studium. Wer aber beispielsweise als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich einen inländischen Anbieter suchen.

Gilt auch für Online-Shopping

Gültig ist das Verbot von Geoblocking auch beim Online-Shopping. Ob Hotelzimmer, Mietwagen oder Eintrittsticket – zwei Drittel aller Anbieter arbeiten mit Geoblocking, sperren ausländische Kunden aus und können so Einheimischen günstigere Preise oder Konditionen anbieten. Die EU hat sich bereits darauf verständigt, dass auch diese Beschränkungen und Diskriminierungen fallen müssen. Das dauert allerdings noch bis November 2018.

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