Supermärkte
Unabhängig von der Inzidenz dürfen folgende Geschäfte öffnen: der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Auch in diesem Bereich gibt es in Bayern strengere Regeln für Blumenläden, Gartencenter und Buchhandlungen. Diese sollen allerdings ab dem 28. April aufgelöst werden, sodass die Regelungen der bundesweiten Notbremse gelten.
© Benjamin Nolte/dpa-tmn