Bundes-Notbremse: Das sind die Auswirkungen auf Schulen in Bayern

23.4.2021, 16:33 Uhr
Für Schulen wurde bisher immer freitags eine Regelung für die gesamte folgende Woche getroffen. Ab nächster Woche fällt der Freitag als Stichtag weg.

© IMAGO/Kirchner-Media Für Schulen wurde bisher immer freitags eine Regelung für die gesamte folgende Woche getroffen. Ab nächster Woche fällt der Freitag als Stichtag weg.

Die bundeseinheitliche Notbremse definiert nur die Untergrenze der Maßnahmen. Sind die Regelungen im Freistaat strenger als die der Bundes-Notbremse, behalten die Regeln der bayerischen Staatsregierung ihre Gültigkeit. Die Regeln in Bayern sind zum größten Teil strenger, daher gibt es zunächst nicht viele Veränderungen. Das Bayerische Kabinett kann theoretisch Lockerungen im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzes beschließen, danach sieht es derzeit aber nicht aus.

"Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten", teilte eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums dem Bayerischen Rundfunk am Donnerstag mit.

Ab wann Distanzunterricht gilt

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so sieht die Bundes-Notbremse Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag verpflichtend vor. Überschreitet die Inzidenz einen Wert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so ist ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Ausnahmen sind nur für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

In Bayern gilt für die meisten Klassen bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Distanzunterricht. Daran hält der Freistaat fest. "Bayern bleibt bei der bisher gültigen und damit strengeren Regelung. Das sind wir der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler schuldig", sagt Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, gegenüber dem Münchner Merkur. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nannte den Wert von 165 "etwas seltsam".

Ausnahmen gibt es im Freistaat bisher allerdings nicht nur für die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen, sondern auch für die Jahrgangsstufe 11. Diese wird im Bundesgesetzblatt nicht genannt. Die Ausnahme für elfte Klassen bleibt aber bestehen, dies hat nordbayern.de auf Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfahren.

Daniel Otto, Stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums, schreibt dazu: "Die geltende bayerische Regelung für Abschlussklassen steht in Einklang mit dem neuen Bundesgesetz, sodass sich daraus nach derzeitigem Stand keine Veränderungen für Bayern ergeben: Die Abschlussklassen einschließlich der Jahrgangsstufen 11 (Gymnasium und Fachoberschule) sowie die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule haben Priorität und bleiben unabhängig vom Inzidenzwert im Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Unberührt bleiben anderweitige Anordnungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamts aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt."

Wie oft sind Corona-Tests in den Schulen notwendig?

Unabhängig von der Inzidenz benötigen derzeit Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende im Freistaat einen aktuellen, negativen Covid-19-Test, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gegebenenfalls auch öfter) durchgeführt. Dabei bleibt es.


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Wann treten die Maßnahmen in und außer Kraft?

Für Schulen wurde bisher gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung immer freitags eine Regelung für die gesamte folgende Woche getroffen. Entscheidend war, ob die Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut am Freitag meldet, den kritischen Wert von 100 überschreitet. Für die Woche ab Montag, 26. April, gilt diese Regel letztmalig, das hat nordbayern.de auf Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfahren.

Im Anschluss, also für die Woche ab 3. Mai, gilt die neue Regelung des Bundes. Diese sieht vor, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert von 100 überschritten wurde, dass die in Bayern gültigen strengeren Maßnahmen am übernächsten Tag im betreffenden Landkreis beziehungsweise der betroffenen Stadt in Kraft treten. Außer Kraft treten die Regelungen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den kritischen Wert von 100 unterschreitet. Die strengeren Maßnahmen werden dann am übernächsten Tag wieder aufgehoben.

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