Das Infektionsschutzgesetz und die Bundes-Notbremse sind zu ungenau

Andre Fischer

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21.4.2021, 17:47 Uhr
Aus Anlass der Debatte im Bundestag über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes kam es zu Protesten in Berlin.

© IMAGO/Jürgen Heinrich Aus Anlass der Debatte im Bundestag über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes kam es zu Protesten in Berlin.

Ein harter Lockdown wäre schon länger nötig gewesen, um die Pandemie zu bremsen. Die Möglichkeit hat es gegeben, doch die Chance wurde leichtfertig verspielt. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Art Notbremse, ist die Folge des Abstimmungsdesasters vom März.


Bundestag beschließt einheitliche Corona-Notbremse


Das Positive an der Gesetzesänderung ist, dass das Vorgehen in der Corona-Pandemie bundeseinheitlich geregelt wird. Trotzdem: Die Notbremse sorgt für erhebliche zusätzliche Belastungen und ob sie die Zahl der an Corona Erkrankten senkt, ist fraglich. Sie ist nicht zielgenau. Die Gefahr besteht, dass die künftig verpflichtend vorgegebenen Maßnahmen ab bestimmten Inzidenzwerten, das ist die Zahl der neuen Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner, wenig helfen.

Mehr Tests, mehr Infizierte

Wenn etwa an Schulen mehr getestet wird, dann wird man auch wesentlich mehr mit dem Coronavirus infizierte Schülerinnen und Schüler finden. Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert über 165 liegt, dann müssen die Schulen aufgrund des neuen Gesetzes geschlossen werden. Der höhere Inzidenzwert bedeutet aber noch nicht, dass mehr Schülerinnen und Schüler tatsächlich an Corona erkrankt sind. Sollten aber aufgrund dieser unzureichenden Lagebeurteilung verpflichtende Maßnahmen abgeleitet werden, bedeutet das nicht, dass sich die Lage bessert. Der Inzidenzwert alleine beschreibt die Situation nur unzureichend.


Bundes-Notbremse: Willkür und bildungspolitischer Wahnsinn


Besser wäre es, die Anzahl der intensivmedizinischen Neuaufnahmen innerhalb einer Woche für solche einschneidenden Maßnahmen wie die Schließung von Schulen oder von Geschäften zugrunde zu legen. Es müssten außerdem spezifischere Informationen zu einzelnen Berufsgruppen hinzukommen, um die Lage richtig einzuschätzen.

Eine ernste Maßnahme ist sicherlich auch die nächtliche Ausgangssperre. Offenbar ist es nicht entscheidend, ob sie ab 21 oder 22 Uhr gilt. Gut, sie mag ein Appell sein, dass man sich derzeit nicht mehr privat mit mehreren Personen trifft. Aber Signale haben wir in den vergangenen Monaten genug bekommen. Das neue Gesetz ist zu undifferenziert.

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