Gerichtsurteil

Beleidigung von Tessa Ganserer: Unternehmer muss saftige Geldstrafe zahlen

31.8.2021, 18:45 Uhr
Grünen-Politikerin Tessa Ganserer hat vor Gericht einen Sieg erstritten. Schmähkritik muss sie sich nicht gefallen lassen.

© Christian Hilgert, NN Grünen-Politikerin Tessa Ganserer hat vor Gericht einen Sieg erstritten. Schmähkritik muss sie sich nicht gefallen lassen.

Das kommt teuer: Politikerinnen und Politiker, die im Rampenlicht stehen, müssen sich längst nicht jede Äußerung gefallen lassen, schon gar nicht, wenn es um Schmähkritik geht. Der Schwarzenbrucker Unternehmer Peter Weber, Betreiber der rechtspopulistischen Plattform "Hallo Meinung", muss jetzt 24.000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er die Grünen-Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer und vier weitere Frauen schwer beleidigt hatte.

Weber, der eine "Gesellschaft für freies Denken und politische Einflussnahme" propagiert, hatte sich vergangenes Jahr in seinem Internetforum in einem Video zu europäischer Wirtschaftspolitik und Corona geäußert. Unvermittelt blendete er ein Bild ein, dass Ganserer und mehrere Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität zeigt.

Weber titulierte die Abgebildeten als "Figuren" und "Lachnummern", sie könne man "auf ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis".

Ganserer, die noch als Mann in den Landtag gewählt worden war, hatte sich nach langem Zögern geoutet und lebt seitdem offen als Frau. Vor allem kämpft die Politikerin für die Rechte transidenter Menschen.

Die beleidigende Art wollte sich die Abgeordnete nicht gefallen lassen und zog vor den Kadi. Ende April verurteilte das Amtsgericht Hersbruck den Schwarzenbrucker Unternehmer zu 40 Tagessätzen à 80 Euro. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, die Frauen zu diffamieren, die "ehrbeeinträchtigende Äußerung" sei eine Menschrechtsverletzung, urteilte der Richter.

Doch Peter Weber wollte die 3200 Euro keinesfalls zahlen. Er habe irrtümlich alle der abgebildeten Frauen für Politikerinnen gehalten, und diese müssten sich schließlich mehr gefallen lassen als Bürgerinnen und Bürger ohne Amt und Würden. Er kündigte an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen, und legte Berufung ein.

Doch jetzt hat das Landgericht Nürnberg-Fürth seine Berufung verworfen und das Strafmaß sogar erhöht. Weber muss nun 120 Tagessätze zu je 200 Euro zahlen, er ist damit vorbestraft.

Der Unternehmer habe Menschen an den Pranger gestellt, doch "Personen dürfen nicht zum Objekt degradiert werden", sagte Gerichtssprecher Friedrich Weitner. Der Vergleich mit einem Krebsgeschwür, vor dem auf Zigarettenschachteln gewarnt wird, sei beleidigend und herabwürdigend.

Ordnungsgeld von 250.000 Euro droht

Noch ist unklar, ob Weber, der mit drei Anwälten im Gerichtssaal anwesend war, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Politikerin Ganserer hatte zusammen mit Jeanne Riedel bereits einen Erfolg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung verbucht. Zeigt Weber das Foto und den Text erneut, muss er mit 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monaten Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.