Die wichtigsten Fragen

Was Sie über die Bundestagswahl 2021 wissen sollten

20.9.2021, 10:47 Uhr
Am 26. September 2021 ist der Wahltermin. Alle vier Jahre wird im Regelfall der Bundestag neu gewählt. Die Zeitspanne, in der eine neue Bundestags­wahl statt­finden muss, ist in Artikel 39 des Grund­gesetzes erläutert. Darin steht, dass die Neuwahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahl­periode stattfindet. Die konstituierende Sitzung der aktuellen Besetzung fand am 24. Oktober 2017 statt. Folglich muss die kommende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zwischen Ende August und Ende Oktober 2021 stattfinden. 
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Wann findet die Bundestagswahl 2021 statt?

Am 26. September 2021 ist der Wahltermin. Alle vier Jahre wird im Regelfall der Bundestag neu gewählt. Die Zeitspanne, in der eine neue Bundestags­wahl statt­finden muss, ist in Artikel 39 des Grund­gesetzes erläutert. Darin steht, dass die Neuwahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahl­periode stattfindet. Die konstituierende Sitzung der aktuellen Besetzung fand am 24. Oktober 2017 statt. Folglich muss die kommende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zwischen Ende August und Ende Oktober 2021 stattfinden.  © Foto: dpa

Das Recht, jemanden zu wählen, nennt sich aktives Wahlrecht. Und das hat zunächst einmal jeder deutsche Staatsbürger, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und der am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch im Ausland lebende Deutsche sind aktiv wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben. Sie müssen sich jedoch rechtzeitig, also bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, ins Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen.
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Wer darf wählen?

Das Recht, jemanden zu wählen, nennt sich aktives Wahlrecht. Und das hat zunächst einmal jeder deutsche Staatsbürger, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und der am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch im Ausland lebende Deutsche sind aktiv wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben. Sie müssen sich jedoch rechtzeitig, also bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, ins Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. © Fengler

Nicht wählen darf, wer kein deutscher Staatsbürger ist - allerdings gilt das auch für einen Deutschen, wenn er sein Wahlrecht infolge eines Richterspruchs verloren hat. Eine solche "Sperre" des Wahlrechts für zwei bis fünf Jahre kann ein Gericht nur bei bestimmten, überwiegend politisch motivierten Straftaten (wie zum Beispiel Sabotage, Spionage und  Landesverrat) verhängen. Kein Wahlrecht haben auch Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und für ausnahmslos alle Angelegenheiten Betreuung brauchen (Vollbetreuung). Auch Menschen, die im Zusammenhang mit einer Straftat von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurden und sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, dürfen nicht wählen.
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Wer darf nicht wählen?

Nicht wählen darf, wer kein deutscher Staatsbürger ist - allerdings gilt das auch für einen Deutschen, wenn er sein Wahlrecht infolge eines Richterspruchs verloren hat. Eine solche "Sperre" des Wahlrechts für zwei bis fünf Jahre kann ein Gericht nur bei bestimmten, überwiegend politisch motivierten Straftaten (wie zum Beispiel Sabotage, Spionage und Landesverrat) verhängen. Kein Wahlrecht haben auch Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und für ausnahmslos alle Angelegenheiten Betreuung brauchen (Vollbetreuung). Auch Menschen, die im Zusammenhang mit einer Straftat von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurden und sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, dürfen nicht wählen. © Hans-Joachim Winckler

Das Recht, gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht. In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt ist. Wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch einen Richterspruch nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, verliert auch sein passives Wahlrecht. Wurde jemand wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, verliert er für fünf Jahre sein passives Wahlrecht.
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Wer darf gewählt werden?

Das Recht, gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht. In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt ist. Wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch einen Richterspruch nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, verliert auch sein passives Wahlrecht. Wurde jemand wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, verliert er für fünf Jahre sein passives Wahlrecht. © Maurizio Gambarini (dpa)

Bei der letzten Bundestagswahl 2017 waren insgesamt knapp 62 Millionen Menschen wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 76,2 Prozent - und lag damit etwas höher als bei der Wahl 2013. Allerdings sinkt die Wahlbeteiligung seit Mitte der 1980er Jahre deutlich. In den 1970er Jahren betrug sie um die 90 Prozent.
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Wie viele gehen wählen?

Bei der letzten Bundestagswahl 2017 waren insgesamt knapp 62 Millionen Menschen wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 76,2 Prozent - und lag damit etwas höher als bei der Wahl 2013. Allerdings sinkt die Wahlbeteiligung seit Mitte der 1980er Jahre deutlich. In den 1970er Jahren betrug sie um die 90 Prozent. © dpa

Mit dem Wahlkampf geht es traditionell bereits los, sobald der Bundespräsident den Wahltermin festgelegt hat. Das ist meist ein Jahr vor der Wahl der Fall. Die heiße Wahlkampfphase beginnt wenige Wochen vor dem Urnengang. Mit dem Wahlkampf versuchen die Parteien und Kandidaten die Wähler von sich und ihrem Programm zu überzeugen. Wer mit Plakaten, TV-Spots und mit mehr oder weniger nützlichen Give-aways um Stimmen buhlt, muss das selbst finanzieren. Geld gibt es zwar vom Staat als Unterstützung für die Arbeit der Parteien, allerdings nicht direkt für den Wahlkampf. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der erreichten Wählerstimmen.
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Wie läuft der Wahlkampf ab?

Mit dem Wahlkampf geht es traditionell bereits los, sobald der Bundespräsident den Wahltermin festgelegt hat. Das ist meist ein Jahr vor der Wahl der Fall. Die heiße Wahlkampfphase beginnt wenige Wochen vor dem Urnengang. Mit dem Wahlkampf versuchen die Parteien und Kandidaten die Wähler von sich und ihrem Programm zu überzeugen. Wer mit Plakaten, TV-Spots und mit mehr oder weniger nützlichen Give-aways um Stimmen buhlt, muss das selbst finanzieren. Geld gibt es zwar vom Staat als Unterstützung für die Arbeit der Parteien, allerdings nicht direkt für den Wahlkampf. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der erreichten Wählerstimmen. © Harald Sippel

Achtung: Richtig wählen will gelernt sein. Denn wenn man den Stimmzettel falsch ausfüllt, kann man seine Wahl schnell ungültig machen, beispielsweise "wenn sich der Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält", heißt es vom Bundeswahlleiter.  Das heißt: Solange man ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel macht, ist die Wahl gültig. Auch, wenn alle Wahlvorschläge bis auf einen durchgestrichen sind, wird der Stimmzettel gezählt. Positive Kommentierungen neben der eigenen Wahl sind ebenfalls möglich. Dementsprechend ist die Wahl ungültig, wenn Kreuz, Haken oder Strich nicht eindeutig einem Kreis zuzuordnen oder nur einzelne Kandidaten durchgestrichen sind. Negative Kommentierungen der eigenen Wahl sind ebenfalls unzulässig.
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Wie wähle ich richtig?

Achtung: Richtig wählen will gelernt sein. Denn wenn man den Stimmzettel falsch ausfüllt, kann man seine Wahl schnell ungültig machen, beispielsweise "wenn sich der Wählerwille nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält", heißt es vom Bundeswahlleiter.  Das heißt: Solange man ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel macht, ist die Wahl gültig. Auch, wenn alle Wahlvorschläge bis auf einen durchgestrichen sind, wird der Stimmzettel gezählt. Positive Kommentierungen neben der eigenen Wahl sind ebenfalls möglich. Dementsprechend ist die Wahl ungültig, wenn Kreuz, Haken oder Strich nicht eindeutig einem Kreis zuzuordnen oder nur einzelne Kandidaten durchgestrichen sind. Negative Kommentierungen der eigenen Wahl sind ebenfalls unzulässig. © Oliver Berg (dpa)

Normalerweise in Wahllokalen. Und zwar immer an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag - das schreibt das Bundeswahlgesetz vor. Vier bis sechs Wochen vor dem Urnengang erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist der Ort des Wahllokals vermerkt. Meist sind sie in Schulen oder Gemeinderäumen eingerichtet. Wichtiges Element ist die Wahlkabine, denn die Wahl muss geheim erfolgen können. In Deutschland ist die Wahlabgabe zwischen 8 Uhr und 18 Uhr möglich oder per Briefwahl. Letzteres wird immer beliebter: Bei der Bundestagswahl 2017 wählten 28,6 Prozent der Wähler per Briefwahl. Durch Corona dürfte dieser Anteil dieses Jahr deutlich höher sein.
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Wo wird gewählt?

Normalerweise in Wahllokalen. Und zwar immer an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag - das schreibt das Bundeswahlgesetz vor. Vier bis sechs Wochen vor dem Urnengang erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist der Ort des Wahllokals vermerkt. Meist sind sie in Schulen oder Gemeinderäumen eingerichtet. Wichtiges Element ist die Wahlkabine, denn die Wahl muss geheim erfolgen können. In Deutschland ist die Wahlabgabe zwischen 8 Uhr und 18 Uhr möglich oder per Briefwahl. Letzteres wird immer beliebter: Bei der Bundestagswahl 2017 wählten 28,6 Prozent der Wähler per Briefwahl. Durch Corona dürfte dieser Anteil dieses Jahr deutlich höher sein. © Harald Sippel

Auch 2021 haben die Wähler nicht nur eine Stimme. Gleich zwei Mal dürfen die Bundesbürger ihr Kreuz an der vermeintlich richtigen Stelle machen. Mit der Erststimme wird aus den Direktkandidaten, die sich im Wahlkreis um das Direktmandat bewerben, einer gewählt werden. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht als direkt Gewählter in den Bundestag ein. Entscheidend für die Sitzplatzverhältnisse im nächsten Bundestag sind allerdings die Zweitstimmen. Mit dem zweiten Kreuz kann sich der Wähler für eine Partei entscheiden, die in seinem Bundesland antritt. Durch dieses System kann es zu zahlreichen Überhangmandaten kommen, weswegen für 2021 eine Wahlreform verabschiedet wurde. Alle Infos dazu gibt es hier. 
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Wie funktioniert das Wahlsystem?

Auch 2021 haben die Wähler nicht nur eine Stimme. Gleich zwei Mal dürfen die Bundesbürger ihr Kreuz an der vermeintlich richtigen Stelle machen. Mit der Erststimme wird aus den Direktkandidaten, die sich im Wahlkreis um das Direktmandat bewerben, einer gewählt werden. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht als direkt Gewählter in den Bundestag ein. Entscheidend für die Sitzplatzverhältnisse im nächsten Bundestag sind allerdings die Zweitstimmen. Mit dem zweiten Kreuz kann sich der Wähler für eine Partei entscheiden, die in seinem Bundesland antritt. Durch dieses System kann es zu zahlreichen Überhangmandaten kommen, weswegen für 2021 eine Wahlreform verabschiedet wurde. Alle Infos dazu gibt es hier© Harald Sippel

Bei der Bundestagswahl 2017 waren von den Erststimmen 1,2 Prozent (586.726) und von den Zweitstimmen 1,0 Prozent (460.849) ungültig. Hinsichtlich der Parteienfinanzierung wirkt eine ungültige Stimme wie eine nicht abgegebene Stimme, die Parteien bekommen dafür kein Geld. 1998 gründete sich zudem die "Partei der Nichtwähler", die sich selbst als "Alternative zur Stimmenthaltung" bezeichnet. 2013 erhielt sie allerdings lediglich 11.349 Stimmen (0,03 Prozent).
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Wie viele ungültige Stimmen gab es zuletzt?

Bei der Bundestagswahl 2017 waren von den Erststimmen 1,2 Prozent (586.726) und von den Zweitstimmen 1,0 Prozent (460.849) ungültig. Hinsichtlich der Parteienfinanzierung wirkt eine ungültige Stimme wie eine nicht abgegebene Stimme, die Parteien bekommen dafür kein Geld. 1998 gründete sich zudem die "Partei der Nichtwähler", die sich selbst als "Alternative zur Stimmenthaltung" bezeichnet. 2013 erhielt sie allerdings lediglich 11.349 Stimmen (0,03 Prozent). © Julian Stratenschulte

Wenn um Punkt 18 Uhr die Wahllokale schließen, werden dort die Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Ehrenamtliche Helfer notieren anschließend händisch die Ergebnisse. Die Ehrenamtlichen bekommen dafür ein sogenanntes "Erfrischungsgeld": Bei der Bundestagswahl 2017 betrug dieses, wie schon in der Vergangenheit, 21 Euro. Grundsätzlich können die Gemeinden übrigens jeden Wahlberechtigten für die Aufgabe verpflichten. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 waren rund 650.000 freiwillige Helfer am Wahlabend im Einsatz. 
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Wie funktioniert die Stimmauszählung?

Wenn um Punkt 18 Uhr die Wahllokale schließen, werden dort die Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Ehrenamtliche Helfer notieren anschließend händisch die Ergebnisse. Die Ehrenamtlichen bekommen dafür ein sogenanntes "Erfrischungsgeld": Bei der Bundestagswahl 2017 betrug dieses, wie schon in der Vergangenheit, 21 Euro. Grundsätzlich können die Gemeinden übrigens jeden Wahlberechtigten für die Aufgabe verpflichten. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 waren rund 650.000 freiwillige Helfer am Wahlabend im Einsatz.  © Stefan Puchner

Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei ist die Anzahl der gültigen Zweitstimmen, die für sie abgegeben wurden. Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Parteien, die im Bundesgebiet mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. 598 Sitze sind im Bundestag zu vergeben. Durch Ausgleichs- und Überhangmandate hat sich die Zahl der Sitze im Bundestag, der 2017 gewählt wurde, jedoch auf 709 erhöht. Eine kürzlich verabschiedete Reform soll sicherstellen, dass das Parlament 2021 nicht noch größer wird. Nach der Auszählung aller Stimmen wird gegen Mitternacht das sogenannte "Vorläufige Endergebnis" bekanntgegeben. Das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl gibt es erst später. 
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Wie kommt das Wahlergebnis zustande?

Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei ist die Anzahl der gültigen Zweitstimmen, die für sie abgegeben wurden. Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Parteien, die im Bundesgebiet mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. 598 Sitze sind im Bundestag zu vergeben. Durch Ausgleichs- und Überhangmandate hat sich die Zahl der Sitze im Bundestag, der 2017 gewählt wurde, jedoch auf 709 erhöht. Eine kürzlich verabschiedete Reform soll sicherstellen, dass das Parlament 2021 nicht noch größer wird. Nach der Auszählung aller Stimmen wird gegen Mitternacht das sogenannte "Vorläufige Endergebnis" bekanntgegeben. Das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl gibt es erst später.  © Bernd Thissen, dpa

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