Ermittlungen laufen

Mann betritt nachts Dienststelle der Nürnberger Bundespolizei - dann eskaliert die Situation

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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25.4.2023, 10:08 Uhr

In der Nacht zum vergangenen Sonntag (23.04.2023) verlor ein 33-Jähriger offenbar in Nürnberg komplett die Selbstbeherrschung. Konkret – so erklärt es die Pressestelle der Bundespolizei nun in einer Mitteilung – habe ein 33-Jähriger die Wache der Bundespolizei Nürnberg aufgesucht. Das Problem hierbei: Der Mann sei nicht nur „erheblich alkoholisiert“ gewesen, zudem sei das Problem, das er vortragen wollte, „polizeilich nicht relevant“ gewesen. Die Beamtinnen und Beamten erklärten dem Besucher daraufhin freundlich, dass er seinen Sachverhalt am nächsten Tag noch einmal nüchtern vortragen solle. Davon hielt der 33-Jährige offenbar aber so gar nicht viel. Offensichtlich davon überzeugt, dass er wichtige Informationen für die Bundespolizei bereithalte, weigerte sich der Mann „hartnäckig, den Eingangsbereich der Dienststelle zu verlassen“.

Dann folgte eine zusätzliche Aktion des Mannes: Als weitere Beamtinnen und Beamte die Dienststelle mit einer „polizeipflichtigen Person“ betraten, zückte der selbst ernannte Informant nun sein Telefon und filmte die Situation. Auch hier ignorierte er gekonnt die dringliche Aufforderung der Polizei, sein filmisches Handeln sofort zu unterlassen. Daraufhin eskalierte die Situation komplett: Als Beamte den Mann am Filmen hindern wollten, schlug der 33-Jährige einem Polizisten mit der Faust in den Bauch. Weil der Mann in dieser Nacht einfach keine Ruhe geben wollte, musste der Renitente schließlich fixiert und mit weiteren Polizisten in die Innenräume der Dienststelle verbracht werden. Der Angreifer musste seine Personalien hinterlassen, anschließend wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Beim Verlassen des Gebäudes beleidigte er die Beamtinnen und Beamten und erhob zudem seinen Arm zum Hitlergruß.

Aktion hat Nachspiel

Die Aktion hat für den Herren nun jedoch ein ernstes Nachspiel: So leitete die Bundespolizei mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung ein.


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