Schulanmeldung in Nürnberg: Alles anders wegen Corona - Das müssen Eltern wissen

3.3.2021, 14:08 Uhr
Schulanmeldung in Zeiten der Pandemie: Wegen Corona ist eine persönliche Anmeldung nicht möglich.

© Arno Burgi/dpa Schulanmeldung in Zeiten der Pandemie: Wegen Corona ist eine persönliche Anmeldung nicht möglich.

Wer schon mal einen Anmeldetag für die künftigen Erstklässler miterlebt hat, der weiß: Es ist ein ganz wichtiger Termin für die Familien. Im Schulhaus herrscht eine quirlige, aufgeregte Stimmung, manche sind schick angezogen, die Kinder und Eltern lernen einige der Lehrer kennen und erkunden Gebäude und Pausenhof. "Ich bin bald ein Schulkind!" Vielen Mädchen und Jungen ist der Stolz anzusehen. Der Anmeldetag verstärkt die Vorfreude auf den ersten Schultag im September.

Mit großen Augen

Doch Corona bringt auch hier alles durcheinander. Ein volles Schulhaus, in dem es zugeht wie in einem Bienenstock? Das ist derzeit undenkbar. Thomas Reichert, Leiter des Staatlichen Schulamts in Nürnberg, wird das fehlen. "Mit großen Augen kommen die Kinder zur Schulanmeldung, die Lehrer freuen sich auf die neuen Schüler. Das ist ein spannender Tag." Doch der Schulamtsdirektor betont: "Wegen der Ansteckungsgefahr ist das jetzt nicht möglich. Ich bedaure es, das ist sehr schade."

Das Staatliche Schulamt hat deshalb festgelegt, dass die Anmeldung an den Sprengelschulen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von Montag, 8. März, bis Freitag, 19. März, erfolgt. Die Schulen haben bereits Unterlagen an die Erziehungsberechtigten verschickt. Eltern, die noch keine Post erhalten haben, sollen sich bei der Sprengelschule melden.


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Grundsätzlich schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern, dass ihr Kind später eingeschult wird, müssen sie dies im Anmeldungszeitraum von 8. bis 19. März an der zuständigen Sprengelschule beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2020/2021 zurückgestellt wurden, werden jetzt schulpflichtig.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre werden, gilt der neu eingeführte Einschulungskorridor. Eltern können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Wichtig: Der Termin zur Schulanmeldung ist unabhängig von der Entscheidung verpflichtend wahrzunehmen.

Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens 10. April mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.

Vorzeitige Einschulung

Möchten Eltern ihr Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden, genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. Die Antragstellung auf ein solches Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.

Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlichen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei zwingenden persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die beantragte Schule noch freie Plätze für Gastschulkinder hat. Antragsformulare für das Gastschulwesen oder für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind im Anmeldungszeitraum an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der zuständigen Sprengelschule bis Freitag, 26. März, vorliegen.


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Die zuständige Grundschule im Sprengel kann im Internet unter https://online-service2.nuernberg.de/Finder/?Gebietefinder gefunden werden.

Weitere Auskünfte erteilen auch das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter Telefon (09 11) 2 31-1 41 73 oder 2 31-77 5 37, oder die Sekretariate sowie Schulleitungen der Grundschulen. Im Internet unter www.schulen-in-nuernberg.de unter "Häufig nachgefragt" gibt es weitere Informationen.

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