Vorgetäuschte Privatpartys: Clubs im Fokus der Ämter

26.8.2020, 11:02 Uhr
Wie wird während der Corona-Pandemie gefeiert? Öffentliche Partys zumindest sind verboten.

© Michael Matejka Wie wird während der Corona-Pandemie gefeiert? Öffentliche Partys zumindest sind verboten.

"Illegale Corona-Feiern wie aktuell in Nürnberg sind unverantwortlich und in höchstem Maße rücksichtslos", sagte Florian Herrmann am Dienstag. Der bayerische Staatskanzleichef und Corona-Koordinator reagierte damit auf einen Vorfall in der Discothek "Mach1". Ein Corona-Infizierter, der sich eigentlich in Quarantäne hätte befinden müssen, mischte sich unter die Gäste einer vermeintlichen Geburtstagsparty. Die Stadt geht mittlerweile davon aus, dass die Feier selbst so nicht zulässig war. Stichproben haben ergeben, dass es sich um keine geschlossene Gesellschaft handelt, erklärte Sprecher Andreas Franke. "Der Geburtstag war eher der kleinere Kreis." Zusätzlich aber hielten sich weitere Menschen in der Discothek auf, die mit der Feier wohl nichts zu tun hatten.


Corona-Infizierter in Nürnberger Club: "Mach1"-Party war nicht privat


"Das extrem egoistische Verhalten von Wenigen gefährdet Leib und Leben von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat", sagt Staatskanzleichef Herrmann. Wer solche Partys feiere, der mache sich zum Handlanger des Virus. "Wo Appelle an die Vernunft nicht wirken, wird der Rechtsstaat hart durchgreifen."

Quarantänebrecher droht 10.000-Euro-Bußgeld

Die Aufarbeitung läuft. Die Suche nach dem eigentlichen Veranstalter der Feier, sagt das Nürnberger Ordnungsamt, gestalte sich schwierig. Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet - dem Betroffenen droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Auf den junge Mann, der die Quarantäne brach, kommt auch Ärger zu. Auch ihm droht eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Der Großteil der Kontaktpersonen konnte mittlerweile ausfindig gemacht werden. Lediglich von neun Personen habe man die konkrete Identität noch nicht ermittelt, so das zuständige Landratsamt Fürth.

Wurden weitere Partys nur vorgetäuscht? Der Verdacht drängt sich auf. Erst vor wenigen Wochen feierten nach Informationen der Nürnberger Nachrichten Menschen in einem Innenstadtclub unter dem Vorwand der geschlossenen Gesellschaft. Solche Feiern - etwa bei Hochzeiten oder Geburtstagen - sind in Bayern auch während der Corona-Pandemie erlaubt. Bis zu 100 Menschen dürfen sich in geschlossenen Räumen treffen, allerdings nur im privaten Rahmen.

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hatten die Behörden in Nürnberg erst am vergangenen Wochenende eine als privat deklarierte Feier aufgelöst. Die Auflagen seien demnach nicht erfüllt gewesen. Die Polizei und das Ordnungsamt wollen die Club-Szene jetzt verstärkt in den Fokus nehmen. Immer wieder habe es bislang vereinzelt Kontrollen gegeben, erklären Club-Betreiber gegenüber unserer Redaktion. Die Ausweise oder Teilnehmerlisten seien dabei aber nicht überprüft worden. Wie genau die Behörden in Zukunft kontrollieren wollen, bleibt zunächst unklar.

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