Vor dem Schulstart

Quarantäneregeln an Bayerns Schulen und Kitas: Diese Erleichterungen soll es geben

9.9.2021, 16:10 Uhr
Quarantäneregeln an Bayerns Schulen und Kitas: Diese Erleichterungen soll es geben

© Jens Büttner/dpa

Ab Freitag, 10. September, können laut Holetschek nicht nur Schülerinnen und Schüler nach fünf Tagen mit einem negativen Test die Quarantäne beenden. Auch Kitakinder, Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich nach fünf Tagen freitesten. "So stellen wir sicher, dass der Unterrichts- und Kitabetrieb auch bei auftretenden Infektionen so wenig wie möglich eingeschränkt werden muss“, sagte der Gesundheitsminister am Donnerstag.


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Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag,10. September, in Kraft. Damit erweitert Bayern die Regelungen, die seit dem 1. September gelten. Vorgesehen sind PCR- und Antigenschnelltests, die von einer medizinischen Fachkraft oder vergleichbarem, hierfür geschultem Personal vorgenommen werden.

Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist, ergänzte: „Ich habe mich auch in Gesprächen mit Bund und Ländern für klare und bundesweit einheitliche Regeln an den Schulen und Kitas eingesetzt. Am 6. September haben wir in der Gesundheitsministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst." Er halte es für immens wichtig, "dass in den Schulen und Kitas die gleichen Rahmenbedingungen gelten".

Behörden sollen "mit Augenmaß" vorgehen

Bei der Quarantäne werden die zuständigen Behörden laut Holetschek besonderes Augenmaß anlegen. So müssen sich künftig nicht mehr alle Schülerinnen und Schüler der Klasse in Quarantäne begeben, sollte nur ein Infektionsfall in der Klasse auftreten und sollte es "infektiologisch vertretbar" sein.

Nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt müssen dann nur noch die engsten Kontakte, etwa die unmittelbaren und ungeschützten Sitznachbarn, in Quarantäne. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht. Die Details wird das bayerische Gesundheitsministerium laut Holetschek "zeitnah kommunizieren".