Gut einüben - Besser kein Elterntaxi

Erstklässler: So klappt es mit dem Schulweg

4.9.2021, 14:43 Uhr
Straßenquerungen sind Gefahrenstellen. Anders als hier sollten die Kleinen einen gesicherten Überweg benutzen.

© ampnet/ADAC Straßenquerungen sind Gefahrenstellen. Anders als hier sollten die Kleinen einen gesicherten Überweg benutzen.

Selbst wenn sich die Sorgen der Eltern derzeit vorrangig um Distanzunterricht und Homeschooling drehen: Nicht vergessen werden darf darüber, mit den angehenden Erstklässlern den Schulweg einzuüben. Denn der ist tatsächlich nicht ungefährlich. Dass laut Statistischem Bundesamt die meisten Unfälle mit Kindern zwischen sieben und acht Uhr morgens sowie zur Mittagszeit passieren, kommt nicht von ungefähr.

Kurz heißt nicht sicher

Als buchstäblich ersten Schritt sollten Eltern den sichersten Weg zur Schule ausfindig machen - mit möglichst wenigen Straßenüberquerungen beispielsweise. Lassen sich solche Überwege nicht vermeiden, sollten sie zumindest per Ampel, Fußgängerinsel, Zebrastreifen oder von Schülerlotsen abgesichert sein. Ein paar Meter Umweg müssen gegebenenfalls in Kauf genommen werden. Denn die Grundregel lautet: Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der beste.

Mancherorts gibt es Schulwegpläne, die besonders kindgerechte und sichere Routen aufzeigen. Diesbezüglich nachgefragt werden kann an der Schule, bei der Polizei oder den örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Übung macht den Meister

Durch stetige Wiederholung verfestigen sich Verhaltensweisen. Deshalb sollte der Schulweg nicht nur einmal abgegangen werden. Sinnvollerweise finden die "Übungsläufe" zu den Tageszeiten statt, an denen das Kind später tatsächlich unterwegs sein wird. Besonders intensive Anweisungen und praktische Unterweisungen sind Gefahrenstellen wie Grundstückseinfahrten, unübersichtlichen Kreuzungen oder den erwähnten Straßenquerungen zu widmen. Gerade in letzterem Fall muss das Kind genau wissen, wie es sich zu verhalten hat: Mit genügend Abstand zum Bordstein stehenbleiben, nach links-rechts-links schauen und erst dann losgehen, wenn die Straße tatsächlich frei ist. Wenn ein gesicherter Überweg in der Nähe ist, sollte dieser unbedingt benutzt werden. Aber auch dann ist es wichtig, dass das Kind Blickkontakt zum Fahrer/der Fahrerin des herannahenden Kraftfahrzeugs sucht und am besten immer signalisiert, dass es die Fahrbahn überqueren möchte.

Zeit einplanen

Eltern sollten daran denken, ihr Kind am Morgen beizeiten in Richtung Schule zu schicken. Und bei der Planung des Zeitbedarfs nicht das gemeinsam vorgelegte Eltern-Kind-Tempo zum Maßstab nehmen, sondern einkalkulieren, dass der Sprössling im Alleingang wahrscheinlich eher trödeln wird.

Zum Strahlen bringen

Die ersten Wochen und Monate nach Schulbeginn fallen in die dunkler werdende Jahreszeit. Helle Kleidung, am besten mit reflektierenden Elementen, ist daher unbedingt anzuraten. Auch die Schultasche braucht solch strahlende Details.

Bitte kein Elterntaxi

Die Kids mit dem Auto zur Schule zu bringen ist bequem und vordergründig auch sicher. Längerfristig tut man dem Nachwuchs so aber keinen Gefallen. Der Auto Club Europa (ACE) spricht sogar von einem "fatalen Fehler", der zur Folge habe, dass die "Verkehrskompetenz der Kinder auf der Strecke" bleibe. Ganz abgesehen davon, dass der elterliche Bring- und Holdienst Staus vor den Schulen verursacht und eine erhöhte Unfallgefahr bewirkt. Ökologisch zweifelhaft ist er außerdem.

Autofahrende: Bitte aufpassen

Dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer auf Kinder achten und gerade im Umfeld von Schulen besonders langsam, bremsbereit und aufmerksam fahren - das sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Nicht jeder Kraftfahrende weiß jedoch, wie er sich hinter einem Schulbus zu verhalten hat. So nämlich: Fährt ein Schul- oder Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf er nicht überholt werden. Steht er - ebenfalls mit Warnblinkanlage - an einer Haltestelle, ist das Vorbeifahren erlaubt, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit, ausreichend großem Sicherheitsabstand und ohne die Ein- und Aussteigenden zu behindern oder zu gefährden.

Haftungsfrage: Überraschende Antwort

Auch das ist vielen Autofahrenden nicht bewusst: Weil Kinder die Risiken und Gefahren des Straßenverkehrs zumeist noch nicht richtig einschätzen können, haften sie laut HUK-Coburg-Versicherung "für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag". Für Autofahrende habe dies "weitreichende Konsequenzen": Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind, haften sie ganz unabhängig von der Schuldfrage.

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