Was man jetzt wissen sollte

Wildunfälle: Deshalb steigt das Risiko im Herbst enorm

27.9.2021, 17:13 Uhr
Wildunfälle: Deshalb steigt das Risiko im Herbst enorm

© HUK

Was macht den Herbst so gefährlich?

Der Umstand, dass sich Wild vor allem in der Dämmerung auf Futtersuche begibt. Im Frühjahr, aber auch im Herbst fällt dies genau in die Zeit des Berufsverkehrs – wenn also besonders viele Autofahrer auf den Straßen unterwegs sind. Gleichzeitig kommt es im Herbst häufig zu Nebelsituationen und damit verbunden zu schlechten Sichtverhältnissen.

Lässt sich das auch in Zahlen belegen?

Ja. Die HUK-Coburg-Versicherung spricht „unterjährig“ von knapp 120 Wildunfällen pro Tag, in den Monaten Oktober/November 2020 ist diese Zahl aber auf 160 angestiegen.

Warum sind Wildunfälle so problematisch?

Weil der Aufprall mit erheblicher Wucht geschieht. Der Zusammenstoß mit einem 20 Kilogramm schweren Rehbock entwickelt schon bei der verhältnismäßig niedrigen Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h die Gewalt von rund 800 Kilogramm.

Wo ist besondere Vorsicht geboten?

In Waldgebieten und auf Straßen, die am Rand von Wiesen und Feldern vorbeiführen. Aber auch aus städtischen Grünanlagen können Tiere auf die Fahrbahn streben. Oft, aber nicht immer, machen Warnschilder auf die Gefahr von Wildwechsel aufmerksam. Auch Wildzäune oder Reflektoren an Bäumen deuten darauf hin, dass an den betreffenden Stellen häufig Tiere die Straße überqueren.

Halten Reflektoren die Tiere ab?

Nicht mit Sicherheit. Man solle nicht auf die abschreckende Wirkung von Reflektoren vertrauen, warnt der Auto Club Europa (ACE), weder CDs an Bäumen noch mit Stanniolpapier umwickelte Stämme böten eine tatsächlich wirksame Schutzfunktion. „Studien legen nahe, dass Wildwarnreflektoren die Zahl der Wildunfälle nicht verringern können“, heißt es vonseiten des Clubs. Wildzäune wiederum könnten beschädigt sein, auch sie stellen keine Lebensversicherung dar.

Wie lässt es sich einem Wildunfall vorbeugen?

Indem in den genannten Gefahrenzonen besonders umsichtig gefahren wird. Das heißt: Den Fahrbahnrand gut im Auge behalten, die Geschwindigkeit drosseln und sich bremsbereit verhalten.

Das Fernlicht hilft, Tiere rechtzeitig wahrzunehmen. Taucht aber tatsächlich Wild auf der Straße auf, muss sofort abgeblendet werden – sonst besteht die Gefahr, dass es in einer Art regungsloser Schockstarre auf der Fahrbahn stehen bleibt. Die Hupe ist oft ein wirksames Instrument, um das Tier noch rechtzeitig zu vertreiben.

Wichtig: Gerade Rehe und Wildschweine sind häufig in Rudeln unterwegs. Daher sollte immer damit gerechnet werden, dass einem Tier noch weitere folgen.

Und wenn der Aufprall nicht zu vermeiden ist?

Auch wenn es Überwindung kostet: Das Lenkrad festhalten und geradeaus weiterfahren, ohne einen Ausweichversuch zu unternehmen. Der kann nämlich weitaus folgenschwerer enden als der Zusammenstoß mit dem Tier – an einem Baum oder einem anderen Fahrzeug nämlich.

Unfall: Was jetzt?

Zunächst die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste überstreifen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Dann die Polizei und gegebenenfalls den Jagdpächter beziehungsweise die Forstdienstelle informieren. Letzteres übernehmen oft auch die Beamten. Die Polizei nimmt den Unfall auf und stellt eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Wie bei jedem Unfall ist es sinnvoll, Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug anzufertigen, am besten auch vom Tier.

Soll ich dem Tier helfen?

Dringend ist davon abzuraten, ein verletztes Tier anzufassen, denn es könnte sich wehren und/oder Krankheiten übertragen. Zudem setzt man es dem Risiko aus, nach Körperkontakt mit dem Menschen nicht mehr von seiner Herde akzeptiert zu werden. Flüchtet es, sollte man ihm keinesfalls folgen. Experten der ARAG-Versicherung raten vielmehr dazu, sich die Fluchtrichtung zu merken und diese – gegebenenfalls über die Polizei – dem Jagdpächter mitzuteilen.

Darf ich getötetes Wild mitnehmen?

Auf keinen Fall. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei und wird bestraft.

Zahlt die Versicherung?

In aller Regel ja. Für Unfälle mit Haarwild – Wildschweinen, Rehen, Hirschen, Füchsen oder Hasen beispielsweise – kommt die Teilkaskoversicherung auf. Wie sich die Situation bei anderen Tierarten darstellt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Die Vollkasko zahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug auf jeden Fall.

Das Landgericht Stuttgart (Az.: 5 S 244/06) hat die Versicherung übrigens auch dann in der Pflicht gesehen, wenn das Tier bereits tot auf der Fahrbahn lag.

Und wenn der Schaden gar nicht durch den Zusammenstoß entstanden ist?

Auch das kommt vor – beispielsweise dann, wenn ein Ausweichmanöver ursächlich für den Schaden am Fahrzeug gewesen ist. Dann handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Die ARAG-Versicherung macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Schaden unter bestimmten Umständen als sogenannter „Rettungskostenersatz“ geltend gemacht werden kann. Damit seien etwa Aufwendungen gemeint, „die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden“. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5 U 356/10-57) muss die Assekuranz aber nur dann einspringen, wenn die Reaktion des Fahrers respektive der Fahrerin „nicht reflexhaft“, sondern vielmehr angemessen gewesen ist. In die Beurteilung der Sachlage fließt dann auch die Größe des Tiers ein.

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