Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Hohe Geldstrafe und sogar Haft drohen: Diese Pflanze sollten Sie nicht im Garten haben

19.7.2021, 14:06 Uhr

Schön, aber für die meisten Gärtner verboten: der Schlafmohn. © matthiasboeckel / Pixabay / LizenzCC

Die Rede ist hierbei vom Schlafmohn. Aus dieser Pflanze lassen sich Opium und Heroin herstellen, daher wird ihr Anbau in Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Wer Schlafmohn im Garten haben will, und sei es nur zur Zierde, braucht eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Ohne diese ist eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe möglich.

Andere Mohnsorten wie der Klatschmohn und der Goldmohn und der Türkische Mohn sind hingegen erlaubt, weil sie entweder keine oder unbedeutende Menge an Opiaten enthalten.

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Trotz des Verbotes sieht man hin und wieder Schlafmohn als Wildwuchs am Wegesrand und auch in Gärten, weil die Pflanze mit anderen Mohnarten verwechselt wird oder die Gärtner das Verbot nicht kennen. Meist wird eine einzelne Schlafmohn-Blüte im Garten auch nicht allzu strikt geahndet, hierauf kann man sich aber nicht verlassen.

Wie sieht Schlafmohn aus?

Kennzeichnend für den Schlafmohn sind vier Blütenblätter, es gibt ihn in Abstufungen von weiß bis violett, aber auch in rot. Die Blütenblätter weisen üblicherweise einen dunklen Fleck am unteren Rand auf. Es gibt aber auch Züchtungen mit anderen Farben, beispielsweise gelben Schlafmohn ohne Flecken. Das erschwert die Unterscheidung zu anderen Mohnarten. Schlafmohn blüht von Juni bis August, wobei die Blütenblätter meist nach wenigen Tagen abfallen.

Wer sich die Erlaubnis für den Anbau von Schlafmohn erteilen lassen will, kann dies in Deutschland für die Sorten Mieszko, Viola und Zeno Morphex beantragen. Hierfür muss man als Privatperson 95 Euro zahlen. Mit der Erlaubnis darf man auf maximal zehn Quadratmetern Schlafmohn als Zierpflanze anbauen, wobei die Erlaubnis nach drei Jahren erlischt. Bis zur Wiedervereinigung war der Schlafmohn-Anbau in der DDR noch erlaubt. Auch in anderen Ländern sieht man die Pflanze häufiger in Gärten, weil der Anbau dort nicht durch das Gesetz geregelt wird.