Cine-Chef hatte geklagt
Kommentar: Es ist Unsinn, Kinos in der Pandemie anders zu behandeln als Restaurants
21.12.2021, 18:21 Uhr
Es nervt langsam. Die Benachteiligung der Kultur in der Pandemie ist Dauerthema in dieser und anderen Kommentarspalten. Und trotzdem passiert es immer wieder. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag von Cinecittà-Chef Wolfram Weber abgewiesen.
Weber hatte geklagt, weil er in der 2G-Plus-Regel mitsamt Auslastung von maximal 25 Prozent im Kino eine Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie sieht. Dort sitzen die Geimpften nämlich ohne Abstand und Test beieinander – überaus eng, wie zuletzt zu beobachten war.
Weber hat – wie sämtliche Kinobetreiber – deshalb viel Geld verloren. Die Gesundheit sei wichtiger, argumentiert das Gericht. Das ist zwar richtig. Eine Ungleichbehandlung ist es trotzdem. Das Gericht hat denn auch „gewisse Zweifel“ daran, ob es korrekt von der Politik war, zwischen Restaurants und Kinos Unterschiede zu machen. Zu klären wäre das in einer Hauptverhandlung.
Heißt: Das Gericht drückt sich um eine Entscheidung. Das ist ärgerlich, denn den Kinobetreibern bringt das gar nichts. Sie bräuchten jetzt Klarheit, nicht in einer Verhandlung, die sich Jahre hinziehen kann.
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