Mit Schnupfen in die Kita? Erzieherin aus Weißenburg übt Kritik

3.9.2020, 10:30 Uhr
Mit Schnupfen in die Kita? Erzieherin aus Weißenburg übt Kritik

© Lidia Piechulek

Was sollen Eltern tun, wenn bei ihrem Kind die Nase läuft? Vor wenigen Tagen bedeutete jegliches Krankheitssymptom in Anbetracht der Corona-Pandemie den Ausschluss aus dem Kindergartenbetrieb. Das ist nun nicht mehr der Fall: Kinder mit leichtem Schnupfen oder gelegentlichem Husten dürfen seit dem 1. September wieder in die Kita gebracht werden.

Schnupfen kaum ein Einzelsymptom für Covid-19

Ein Rahmen-Hygieneplan, den das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt hat, dient den Einrichtungen hierbei als Orientierungsrahmen. Begründet wird dieser Schritt mit den Ergebnissen einer entsprechenden Studie des Robert-Koch-Instituts. Demnach tritt Schnupfen im Vorschulbereich nur bei 3,5 Prozent und Husten bei 6,3 Prozent der Kinder als Einzelsymptom einer Infektion mit dem Coronavirus auf.


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"Dies rechtfertigt es bei dem gegenwärtigen Infektionsgeschehen aus epidemiologischer Sicht nicht mehr, Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle zu verwehren", heißt es in einem offiziellen Rundbrief. Um die Übertragung des Virus zu vermeiden, seien hingegen regelmäßiges Lüften und die richtige Handhygiene entscheidend.

Urlaubsreisen werden nicht abgefragt

Für Irmgard Ewald, Leiterin des Weißenburger Kindergartens Tausendfüßler, hält der Beginn des Kindergartenjahres aufgrund dieser Maßnahmen einige Fallstricke bereit. Sie bemängelt beispielsweise, dass das Ministerium keine Abfrage der Urlaubsreisen, die in den Sommerferien stattgefunden haben, vorsieht.

Sie selbst hat in Zusammenarbeit mit ihren Kolleginnen bei allen Erziehungsberechtigten abgefragt, ob und wohin jemand verreist ist – schon allein deshalb, weil sich die Erzieherinnen dann an ihrem Arbeitsplatz selbst ein wenig sicherer fühlen können.

 

Dabei habe sich herausgestellt, dass von den Familien der aktuell insgesamt 42 Kindergartenkinder nur eine einzige in den vergangenen Wochen im Ausland gewesen ist, diese habe sich aber nicht in einem Risikogebiet aufgehalten. Ewald findet es fahrlässig, dass nicht in allen Einrichtungen eine Abfrage dieser Art Pflicht ist.

Entscheidung liegt bei den Eltern

Was die Krankheitssymptome ihrer Schützlinge anbelangt, so appelliert und glaubt Ewald an die Vernunft aller Eltern: Sie seien in den vergangenen Monaten durch die strengen Bestimmungen sensibilisiert worden. Daher verlasse man sich nun darauf, dass sich die Erziehungsberechtigten auch weiterhin dagegen entscheiden werden, ihre erkrankten Kinder in der Einrichtung abzugeben.


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Zum einen hätten die Eltern so nicht die doppelte Belastung, das Kind bei einer Verschlechterung des Krankheitsbildes im Tagesverlauf eventuell wieder abholen zu müssen. Zum anderen läge es auch nicht im Interesse der Familien, dass der Kindergarten Tausendfüßler schließen muss, weil es dort einen Corona-Fall gibt.

Erzieherinnen müssen von nun an genau hinschauen

Für Ewald bedeutet die neue Regelung vor allem einen schriftlichen Mehraufwand. Man müsse von nun an genauer hinsehen, wenn ein Kind in der Früh mit leichten Symptomen zur Einrichtung gebracht wird, erklärt die Leiterin.


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Ein Vorteil ihrer Einrichtung sei, dass die Eltern – mit Mund-Nasen-Bedeckung – ihre Kinder persönlich in die Einrichtung begleiten und auch dort abholen dürfen. So könne eine persönliche Bindung zu den Eltern entstehen; Man habe die Möglichkeit sich auszutauschen und könne gerade bei Kindern im ersten Betreuungsjahr informieren und berichten, wie sich der Neuzugang in der Gruppe verhält.

Heuschnupfen, frische Luft, Erkältung?

"Wenn ein Kind viel weint und ihm deshalb die Nase läuft, ziehen wir erst einmal eine Mund-Nasen-Bedeckung an", schildert sie aus ihrem Alltag. Im nächsten Schritt würde man sich dann überlegen, ob das Kind nun einen leichten Schnupfen hat, die Nase aufgrund von Bewegung an der frischen Luft läuft oder ob es tatsächlich "zu" krank ist, um in dem Kindergarten bleiben zu können.

Die Kindergartenleiterin muss genau das bei jedem Kind individuell entscheiden: Wenn beispielsweise eine Verschlechterung von gelegentlichem Husten zu starkem Husten auftritt, darf die Leiterin die Eltern anrufen und sie zur Abholung ihres Kindes auffordern.

Um den Gesundheitszustand zu bestimmen, ist Fieber messen erlaubt. Zudem könne die Erzieherin aus ihrer jahrelangen Erfahrung schöpfen und anhand ihres persönlichen Eindrucks entscheiden.

Erzieherinnen sind es gewohnt

Ist diese Abwägung aber nicht eigentlich zu viel verlangt, zumal eine Erzieherin in der Regel keine medizinische Ausbildung hat? Ist es nicht, findet Sabrina Lihr. Denn den Zustand kranker Kinder zu beurteilen und diese im Zweifelsfall abholen zu lassen, war auch schon vor der Pandemie "das tägliche Brot einer Erzieherin". Lihr ist für die zehn städtischen Kindertageseinrichtungen in Weißenburg zuständig.

Sie verweist allerdings auch auf eine besondere Verantwortung der Eltern in einem Krankheitsfall, denn diese kennen ihre Kinder schließlich immer noch am besten. Sollten sie einmal Probleme haben, den Gesundheitszustand ihres Kindes endgültig einzuschätzen, empfiehlt Lihr eine Rücksprache mit dem Hausarzt sowie mit dem Kita-Personal. Wenn man dort anruft und die Symptome schildert, könne man im Dialog mit dem Personal entscheiden, ob das Kind im gegenwärtigen Zustand in die Kita kommen kann – das sei für alle Seiten die beste Lösung.

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