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Petition gegen Maßnahmen der Stadt Nürnberg nach Hundewiesen-Streit eingereicht
13.06.2025, 04:55 Uhr
Es ist ein Hin und Her um die beliebte und von Hundebesitzerinnen und -besitzern gern genutzte Hundewiese im Marienbergpark: Erst hatte die Stadt Nürnberg in einer Mitteilung endgültige und bereits umgesetzte Änderungen zur Verkleinerung der Wiese bekannt gegeben. Nach Kritik von Bürgerinnen und Bürgern wurde die Fläche dann doch wieder vergrößert - wenn auch nicht auf ihre ursprüngliche Größe.
Laut Rathaus sei die Wiese nun sinnvoll und deutlich abgegrenzt. Die Begründung für die Verkleinerung sowie die Maßnahme selbst seien jedoch fragwürdig und unverhältnismäßig, wie eine beim Bayerischen Landtag eingereichte Petition kritisiert. Der Bayerische Landtag wurde dazu aufgefordert, das Vorgehen der Stadt Nürnberg zu überprüfen. Auch bei der Regierung von Mittelfranken ging deswegen eine förmliche Aufsichtsbeschwerde ein, mit der die Überprüfung und Korrektur der städtischen Maßnahmen gefordert wird.
Die Stadtverwaltung hat viel Kritik einstecken müssen, besonders weil die Kommunikation unzureichend war, erklärte Nürnbergs Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Christian Vogel. In einer anschließenden Mitteilung führt die Stadt aus, dass die Neuanordnung dem Schutz angrenzender Biotope diene. Da die Besitzerinnen und Besitzer offenbar nicht wussten, wo die Wiese beginnt und endet, erfolgte der Neuzuschnitt. Die Fläche für frei laufende Hunde im Marienbergpark ist inzwischen von 80.000 Quadratmetern auf 70.000 Quadratmetern verkleinert worden.
Petition: Bürger müssen sich beteiligen dürfen
Das Zusammenleben zwischen Besucherinnen und Besucher sowie dem Biotop verlief aber etwa 20 Jahre lang parallel und problemlos nebeneinander, betont Petent Michael Riehn, der vom Bayerischen Landtag und Regierung von Mittelfranken die Überprüfung der Maßnahmen verlangt. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg für die behauptete Schutznotwendigkeit – auch auf Anfrage werde keiner geliefert, schildert der Antragsteller. „Dies beweist eindeutig, dass die bisherige Nutzung keine schädlichen Auswirkungen auf das Biotop hatte.“ Zudem sei die Fläche infolge des Zuschnitts faktisch um 54 Prozent verkleinert worden, da ein erheblicher Teil der neuen Fläche ein unzugängliches Waldstück darstelle.
Das Verfahren sei nicht transparent gewesen, vor allem durch die kurzfristige Mitteilung und sofortiger Umsetzung der Maßnahmen, erklärt der Antragsteller. Damit verstoße die Stadt gegen Art. 18 und 18b Bayerische Gemeindeordnung und habe Bürgerinnen und Bürger nicht das Recht zur Mitgestaltung eingeräumt, erklärt Riehn. Der Verwaltung wirft er vor, eine breite öffentliche Diskussion bewusst vermeiden zu wollen.
Artikel 18b der Bayerische Gemeindeordnung sieht vor, dass Gemeindebürgerinnen und -bürger beantragen können, „dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt“, heißt es im Gesetzestext. Zuvor muss aber ein Bürgerantrag gestellt werden, welcher von 2,5 % der Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt wird, erklärt Sonja Sojka, Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Nürnberg, im Gespräch mit der Redaktion. Erst dann wird der Fall als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung der Bürgerversammlung aufgenommen. Die Maßnahmen könnten deswegen höchstens nachträglich besprochen werden.
Im Grunde werden Kommunalentscheidungen aber nur in wenigen Einzelfälle unter Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert, betont die Expertin. Selbst wenn der Fall behandelt wird, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Stadtverwaltung ihre Entscheidung zurücknehmen muss.
Der Grund dafür ist, dass die Verwaltung grundsätzlich selbst über ihr Grundstück entscheiden darf. Es gibt auch kein Gesetz, wonach Hundebesitzerinnen oder -besitzer Anspruch auf eine Hundewiese haben. Wie Sojka erklärt, wurde durch die Flächenverkleinerung daher kein Recht einer Einzelperson verletzt.
Expertin: Grundsätzlich entscheiden Gemeinden selbst über ihre Grundstücke
Da bei der Regierung von Mittelfranken – der Aufsicht über kreisfreie Städte – nun eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen ist, könnte diese den Beschluss beanstanden und theoretisch die Aufhebung verlangen. In der Praxis werde das jedoch kaum passieren, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt und die kommunale Fläche weiterhin, wenn auch für andere Nutzergruppen, zur Verfügung steht. Ein Grundrechtseingriff liegt somit nicht vor.
Nachdem die Petition im Bayerischen Landtag eingereicht wurde, wird sich der Petitionsausschuss aber mit dem Fall beschäftigen, und die Stadt Nürnberg wird zur Stellungnahme aufgefordert. Im Grunde darf eine Gemeinde aber selbst über ihre Grundstücke entscheiden, erklärt Sojka.
Auch ohne Bürgerversammlung wäre die Gemeinde jedoch nach den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis gehalten gewesen, das Anliegen angemessen zu behandeln, kritisiert Riehn. Dieses identifiziert er als ein substanzielles Bürgeranliegen. Die Stadt habe aber den Dialog verweigert und konstruktive Gesprächsangebote ignoriert.
„Ich nutze den Marienbergpark fast täglich – sowohl mit als auch ohne Hund“, schildert der Petent. “Die neue Hundewiese ist deutlich kleiner und bietet den Tieren kaum noch Platz zum Laufen und Spielen. Besonders zu Stoßzeiten drängen sich viele Hunde auf engem Raum, Rückzugsmöglichkeiten gibt es kaum.“ Besonders schmerzlich sei aber der Umgang der Stadt mit dem Anliegen, da Briefe lediglich mit standardisierten Schreiben beantwortet worden seien. „Ich hätte mir gewünscht - sogar erwartet, dass die Stadt auf die Sorgen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger eingeht und gemeinsam nach Lösungen sucht.“
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