Aufregung in Luxemburg

Auf Anweisung des Arbeitsamtes: Tanzlehrerin sollte als Stripperin und Escort arbeiten

Azeglio Elia Hupfer

Online-Redaktion

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12.5.2022, 21:01 Uhr
Eine arbeitslose Tanzlehrerin könnte sich doch mal als Stripperin versuchen, um ihr Geld zu verdienen. Auf diese Idee kam das Arbeitsamt in Luxemburg. (Symbolbild)

© Starz! Movie Channel/Courtesy Everett Collection via www.imago-images.de Eine arbeitslose Tanzlehrerin könnte sich doch mal als Stripperin versuchen, um ihr Geld zu verdienen. Auf diese Idee kam das Arbeitsamt in Luxemburg. (Symbolbild)

Wer in Luxemburg mit Unterstützung der öffentliche Arbeitsverwaltung ADEM einen Job sucht und Arbeitslosengeld erhält, muss nachweisen, dass er oder sie sich selbst aktiv bemüht, eine passende Arbeit zu finden. Das zuständige Arbeitsamt kann Arbeitssuchenden passende Stellen mit einer Meldeaufforderung schicken. Dieser Aufforderung müssen Betroffene nachkommen und sich bewerben, ansonsten drohen Konsequenzen wie beispielsweise das Kürzen oder gar Aussetzen des Arbeitslosengeldes.

"Tänzerin, Stripperin und Escort"

Eine dieser Meldeaufforderungen hat nun im Großherzogtum für ordentlich Wirbel gesorgt. Eine Tanzlehrerin auf Arbeitssuche hatte Anfang Mai die Aufforderung erhalten, sich auf eine Stelle als "Tänzerin, Stripperin und Escort" in einem Nachtclub zu bewerben. Die Tanzpädagogin machte den Fall öffentlich und echauffierte sich in einem Facebook-Beitrag.

Zwei Politiker der Grünen Partei in Luxemburg wurden auf den Fall aufmerksam und fragten beim zuständigen Ministerium für Arbeit nach. Arbeitsminister Georges Engel musste feststellen, dass gleich zwei Personen die pikante Meldeaufforderung erhalten hatten und das der eigentliche Workflow in beiden Fällen nicht eingehalten worden ist. "Die interne Prozedur wurde in den vorliegenden Fällen nicht befolgt", heißt es vom Arbeitsminister.

Bevor eine Meldeaufforderung verschickt wird, muss bei grenzwertigen Stellenangeboten eigentlich erst die betreuende Person vom Amt ein individuelles Gespräch mit dem oder der Jobsuchenden führen, um zu klären, ob das Stellenangebot überhaupt infrage kommt. In beiden Fällen gab es im Vorfeld kein Gespräch, beide Personen wurden von der Aufforderung überrumpelt.

Amt entschuldigt sich

Das Arbeitsamt habe die beiden Betroffenen kontaktiert und sich bei ihnen entschuldigt. Die beiden müssten nicht der Meldeaufforderung nachkommen und es drohen auch keine Konsequenzen. Zunächst berichtete das "Tageblatt" über den Fall.

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