"Das ist ein Unding"

Er soll 40.000 Euro nachzahlen: Münchner Vermieter wird für faire Preise bestraft

Alicia Kohl

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9.6.2022, 11:14 Uhr
In München wohnen ist teuer - nicht aber in den Wohnungen von Thaddäus Spegel.

© Ralph Peters via www.imago-images.de In München wohnen ist teuer - nicht aber in den Wohnungen von Thaddäus Spegel.

12,50 bis 13,50 Euro verlangt Thaddäus Spegel von seinen Mietern und Mieterinnen pro Quadratmeter. Seine Preise liegen damit deutlich unter dem sehr hohen Münchner Mietspiegel, der bei rund 20 Euro pro Quadratmeter liegt. "Einige Mieter leben seit 30 oder 50 Jahren in meinen Wohnungen. Mir ist wichtig, dass sie sich wohl fühlen - und meine Immobilien gut behandeln", erklärt der 65-Jährige der tz und dem Merkur.

Doch das soll jetzt ein Ende haben. Das Finanzamt hat Spegel nun eine Steuerprüfung auferlegt - er soll 40.000 Euro nachzahlen. "Das ist ein Unding", sagt der Vermieter, der mehr als 100 Wohnungen in München besitzt und überall gezielt niedrige Preise verlangt. Manche Mieter und Mieterinnen zahlen sogar nur 8,80 Euro pro Quadratmeter, denn einige von Spegels Angestellten kümmern sich um seine Mietshäuser und wohnen gleichzeitig dort. "Sie haben die Wohnungen teilweise komplett hergerichtet, Böden und Küche eingebaut. Deshalb verlange ich bei ihnen noch weniger", so Spegel. Ein Mieter zahlt so für eine 61,28 Quadratmeter große Wohnung in der Hansastraße rund 540 Euro Miete.

"Eine absurde Regelung"

Das gefällt dem Finanzamt allerdings gar nicht, das will nämlich, "dass ich 1236,17 Euro verlange". Das wären 20,17 Euro pro Quadratmeter. "Die Berechnung macht aus meiner Sicht aber keinen Sinn." Das Problem ist, dass es hier rechtlich um die Bewertung des geldwerten Vorteils für Mieter und Mieterinnen geht, die muss nämlich zusätzlich versteuert werden. "Eine absurde Regelung, die man abschaffen muss", sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender der Eigentümer-Initiative Haus und Grund München, der tz und dem Merkur. "Der Staat muss froh sein, dass ein Arbeitgeber bezahlbare Wohnungen für seine Angestellten stellt. Man darf einen Vermieter nicht zusätzlich schröpfen."

Auch der Mietverein findet es "nicht hinnehmbar, dass faire Vermieter auch noch bestraft werden", so Volker Rastätter, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit. Das Problem ist ein rechtliches und damit etwas kompliziert. "Im Paragraf 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetz ist für die Wohnraummiete festgehalten, dass die Werbungskosten auch dann voll abzusetzen sind, wenn der Vermieter nur 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete von seinen Mietern verlangt", erklärt Rastätter. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin aber weniger als 50 Prozent verlangt, können die Werbungskosten, wie beispielsweise für Instandhaltung, Reparatur und Abschreibung, nur noch anteilig abgezogen werden. Dabei gebe es aber oft Streit mit dem Finanzamt, wie die ortsübliche Miete berechnet werden müsse. Dadurch würden Kosten wie die 40.000 Euro anfallen, die Spegel nun zahlen soll. Laut dem Mieterverein bliebe in solchen Fällen oft nur der Klageweg.

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