Auf gute Nachbarschaft

Klappergeräusche durch High Heels in der Wohnung - zu laut oder gutes Recht?

Stefan Besner

Online-Redaktion

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23.11.2022, 16:08 Uhr
Die Frage, ob das Tragen von Stöckelschuhen noch einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten.

© IMAGO Die Frage, ob das Tragen von Stöckelschuhen noch einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten.

Wenn mir danach ist, auf High Heels durch meine eigenen vier Wänden zu stolzieren, dann geht das nur mich was an. Meine Wohnung, meine Angelegenheit - möchte man meinen. Das deutsche Mietrecht hingegen sieht das ein wenig differenzierter. Wer allzu hingebungsvoll auf seinem imaginären Laufsteg flaniert, dem kann ein genervter Nachbar mitunter ganz schön in die Parade fahren.

Pfennigabsätze als Zankapfel

„Die Frage, ob das Tragen von Stöckelschuhen – insbesondere von Pfennigabsätzen – noch einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten.“, erklärt Rechtsanwalt und Mietexperte Alexander Walther von der Kanzlei Mundigl und Klimesch gegenüber der tz. Bereits 1962 habe das Landgericht Essen einen Schadensersatzanspruch bejaht, da das Tragen von Schuhen mit Pfennigabsätzen in der Wohnung „keinen vertragsgemäßen Gebrauch“ mehr darstellt. Es kann demnach durchaus unzulässig sein, im trauten Heim mit High-Heels herumzulaufen, wenn dies zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung der anderen Hausbewohner führt, heißt es auf anwaltonline.com.

Schuhe müssen ausgezogen werden

Vor Gericht gelang es bereits, überzeugend zu schildern, dass gerade der von den High-Heels ausgehende Lärm sehr deutlich und störend in der Wohnung eines Klägers vernommen werden konnte. Ende 2009 entschied das Landgericht Hamburg, dass Krach durch Stöckelschuhe in der oberen Wohnung vom Bewohner in der unteren Wohnung nicht geduldet werden muss, wie Stiftung Warentest berichtet. Es sei den lärmenden Nachbarn zumutbar, entsprechende High Heels an der Wohnungstür auszuziehen.