Ministerium: Klarsichtmasken erfüllen nicht Corona-Vorgaben

10.12.2020, 14:20 Uhr
Ministerium: Klarsichtmasken erfüllen nicht Corona-Vorgaben

© Hochschule München

"Ohne Zweifel sind diese Masken angenehm zu tragen. Einen wirksamen Schutz vor Infektionen bieten sie allerdings nicht", sagt Christian Schwarzbauer, Professor für Medizintechnik und Medizininformatik an der Hochschule München. Vor allem in geschlossenen Räumen, wie in Schulen, Kitas, Büros oder öffentlichen Verkehrsmitteln sei von einer "Verwendung solcher Masken dringend abzuraten", ergänzt Christian Hanshans, Professor für medizinische Grundlagen und Medizintechnik an der Hochschule.

Ihre Aussagen stützen sie auf Ergebnisse von Experimenten, bei denen die Ausbreitung von Aerosolen durch die Klarsichtmaske untersucht wurde. Verwendet wurde die Maske eines nicht näher genannten süddeutschen Herstellers. Das Modell, so Schwarzbauer, sei sehr "verbreitet" und käme "zunehmend" auch in Schulen und Kitas zum Einsatz.


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Bei den Experimenten zeigte sich, dass bei einer Person, die durch die Nase ausatmet, das Aerosol erst nach unten, entlang des Körpers, strömt - wie vom Hersteller beworben. Kurz darauf wird es nach vorne umgelenkt. Das Aerosol dehnte sich dann in jenen Bereich vor der Versuchsperson aus. "Eine direkt gegenübersitzende Person wäre dadurch dem ausgeatmeten Aerosol direkt ausgesetzt", heißt es in einer Erklärung der Hochschule. Als die Versuchsperson mehrmals hustete, entstand dabei eine Aerosolwolke, die sich danach weiter im Raum ausdehnte.

Keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung

Das bayerische Gesundheitsministerium hat nun reagiert. Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anlägen, entsprächen nicht den Vorgaben zur Vermeidung von Aerosolen, teilte ein Sprecher des Ministeriums gestern mit. Die Masken seien damit den Kunststoffvisieren gleichzustellen, die die Regierung schon seit längerer Zeit nicht gelten lässt. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass die Klarsichtmasken ausreichenden Schutz böten. Die durchsichtigen Masken gelten damit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung, etwa an Orten, an denen Maskenpflicht herrscht, so der Sprecher weiter.

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