Fiasko für die Artenvielfalt

"Gärten des Grauens": Diese Stadt will Schottergärten unter Strafe stellen

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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6.2.2023, 05:55 Uhr
Sogenannte Schottergärten sorgen bereits seit Jahren für Diskussionen.

© IMAGO/Arnulf Hettrich Sogenannte Schottergärten sorgen bereits seit Jahren für Diskussionen.

Sie bieten weder Tieren noch Pflanzen eine Heimat, heizen die Siedlungen auf und sind ästhetisch hoch umstritten: Schottergärten. Diese "widersprechen jedem Gedanken zur Verbundenheit mit der Natur", heißt es von Seiten des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu). Die Stadt Dresden will solchen großflächig mit Steinen, Kies, Geröll oder Splitt bedeckten Gartenflächen nun ein Ende bereiten.

Schon seit Mitte 2022 liegt dem Rat eine neue Begrünungssatzung vor, diese wurde laut Berichten der Zeitung Sächsische.de allerdings noch nicht in den Ausschüssen beraten. Ein Beschluss im Rat soll wohl erst im Sommer fallen. Wie die Stadt künftig mit derartigen Schottergärten umgehen will, regelt Paragraf 3 der neuen Satzung.

Demnach müssen zukünftig Grundstücksflächen von Baugrundstücken, die nicht bebaut werden, "dauerhaft und vollständig" begrünt oder bepflanzt werden, heißt es. Eine Ausnahme dafür, wäre eine andere zulässige Verwendung, wie zum Beispiel ein Weg, der entsteht. Für jede hundert Quadratmeter unbebauter Fläche müsse außerdem ein "tief wurzelnder Baum" gepflanzt werden, so die Verordnung. Die Pläne gelten grundsätzlich für den Neubau von Gebäuden oder bei einer wesentlichen Änderung der Freiflächen. "Durch die Reduzierung unnötiger Versiegelung soll die positive ästhetische Wirkung des Grüns, insbesondere in Vorgärten, verbessert werden."

Schottergärten explizit nicht zulässig

Noch expliziter heißt es in der Fassung: "Dauerhaft begrünen bedeutet, dass ständig ein Bewuchs vorhanden sein muss. Vollständig heißt, dass die gesamte Fläche begrünt sein muss. So sind sogenannte Schottergärten explizit nicht zulässig."

Zur Begrünung dürfen Rasenmatten eingesetzt werden, ein Pflaster mit Rasenfuge wird jedoch ausgeschlossen. Auch eine flächendeckende Terrassennutzung ohne Begrünung sei verboten. Man könne allerdings einen Antrag auf Ausnahmen stellen, so Sächsische.de. Grundbesitzer, die sich nicht daran halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 100.000 Euro bestraft wird. "Für Verstöße gegen die Begrünung von Freiflächen werden grundsätzlich geringere Bußgelder erhoben", lautet die Verordnung.

Fiasko für die Artenvielfalt

Während sich über den ästhetischen Aspekt der als "Gärten des Grauens" im Internet zu unrühmlichen Ehren gekommenen Flächengestaltung letztlich streiten lässt, ist unstrittig, dass die Schottergärten ein Fiasko für die Artenvielfalt sind. Summt und brummt, flattert und wuselt es in einem vielfältig angelegten Garten, fühlen sich dem Naturschutzbund NABU zufolge noch nicht einmal Reptilien auf den monotonen Flächen wohl.

Außerdem heizen sich die Steinwüsten bei Sonneneinstrahlung stark auf, während zugleich der kühlende Effekt der Pflanzen fehlt, die dann auch nicht für das Filtern von Feinstaub zur Verfügung stehen. Zudem lassen die hoch verdichteten - meist mit einem Vlies unterlegten - Schottergärten kaum Wasser versickern, was etwa bei Starkregen zu Überschwemmungen führen kann. Das sind alles Aspekte, die mit Blick auf den Klimawandel als Problem angesehen werden.

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