Ab 1. Oktober

13 Millionen Impfzertifikate abgelaufen: Das müssen Sie jetzt wissen

1.10.2022, 08:08 Uhr
Im Herbst werden neue Maßnahmen bezüglich des Corona-Virus in Kraft treten. (Symbolbild)   

© Imago/Felix Schlikis Im Herbst werden neue Maßnahmen bezüglich des Corona-Virus in Kraft treten. (Symbolbild)  

Mit den neuen Maßnahmen werden unter anderem auch Änderungen bezüglich des Impfzertifikats getroffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erläutert, dass grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich ist, um als "vollständig geimpft" zu gelten.

Bislang galten Personen in Deutschland als vollständig geimpft, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen erfolgt sind. Wenn die Person sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat, reichte eine Impfung aus.

Mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes sind nun ab dem 1. Oktober für den gültigen Status drei Einzelimpfungen nötig. Zudem muss die dritte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Falls eine Infektion bereits vorliegt, gelten mit entsprechendem Nachweis auch zweifach geimpfte Personen als vollständig geimpft. Die Infektion ist nachzuweisen durch einen Antikörpertest, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. Es gilt auch eine durch den PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion, sofern diese entweder vor der zweiten Impfung liegt oder nach der zweiten Impfung und zudem 28 Tage vergangen sind.

13,2 Millionen Impfzertifikate abgelaufen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung. Für Personen ab 5 Jahren, mit Vorerkrankungen sowie mit Immunschwächen, wird eine erste und eine zweite Auffrischimpfung empfohlen, so die STIKO. Kinder im Alter von fünf bis elf, welche bei voller Gesundheit sind, sollten zunächst eine Impfdosis erhalten. Gesunde Kinder, welche im engen Kontakt mit Risikogruppen stehen, wird eine Grundimmunisierung empfohlen.

Laut aktuellen Zahlen des BMGs haben derzeit rund 64,8 Millionen bereits die Erstimpfung erhalten. 63,5 Millionen Menschen sind grundimmunisiert, das heißt zweifach geimpft, und bereits 51,6 Millionen Menschen haben eine erste Auffrischimpfung erhalten. Insgesamt sind es jedoch 13,2 Millionen Menschen, welche derzeit keine Auffrischimpfung erhalten haben und zum Oktober dann ihren Impfstatus verlieren.

Neuauflage: Das kommt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz

Weitere Veränderungen, welche die Neuauflage bringt, sind die bundesweiten Basis-Schutzmaßnahmen. Landesweite gilt ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie auch in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe.

Zudem können die Länder je nach Infektionslage stufenweise auf das Pandemiegeschehen reagieren. In der 1. Stufe steht es ihnen zu, eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen einzuführen. Ab der 2. Stufe wird für Veranstaltungen im Außenbereich eine Maskenpflicht vorgeschrieben, wenn kein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann. Dies trifft auch bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen zu. Ebenso ist eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen verpflichtend.

Mehr Informationen zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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