Ausnahmeregelung

Corona-Ausnahmen: Was gilt in Bayern konkret für Kinder und Jugendliche?

2.5.2022, 09:56 Uhr
Kleine Kinder sind von der Testpflicht befreit - was gilt danach?

© imago images/blickwinkel Kleine Kinder sind von der Testpflicht befreit - was gilt danach?

3G, 2G und 2G plus: Das ist in Bayern bereits seit Anfang Mai weitgehend Geschichte - oder zumindest verpflichtet der bayerische Staat niemanden mehr in Geschäften und Freizeiteinrichtungen dazu. Über ihr Hausrecht können Betriebe weiterhin Corona-Vorgaben machen und beispielsweise Masken oder Tests verlangen.

Lediglich beim Besuch von vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie von Justizvollzugsanstalten und Abschiebeeinrichtungen braucht man weiterhin einen Test. Das gilt unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus. Bis zum 30. April waren Schülerinnen und Schüler hier ausgenommen, weil sie in der Schule regemäßig getestet wurden. Seit dem 1. Mai ist Schluss mit den Schultests. Damit sind nur noch Kinder vor dem Schuleintritt von der Testpflicht ausgenommen.

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