"Unverschämtheit"
Abweichung des Genesenenstatus: Bundestag soll Regel für Abgeordnete anpassen
27.01.2022, 10:00 Uhr
Im Bundestag gelten derzeit andere Regeln hinsichtlich des Corona-Genesenenstatus als für den Rest der Bevölkerung. Mitte Januar hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Zeitspanne des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt - für die Bundestagsabgeordneten gilt hingegen nach wie vor die alte Frist von sechs Monaten. Nun soll sich der Bundestag mit einer Anpassung der Regel beschäftigen.
Die Abweichung im Genesenenstatus hat zu Kritik von Rechtexperten und Politikern aus der Unionsfraktion geführt: Es war unter anderem von einer "Ungleichbehandlung" die Rede. "Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.
Der Grund für die Abweichung ist laut der SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast, dass sich die Regeln im Bundestag noch nach einer veralteten Fassung der Corona-Verordnung richten.
Wie die Tagesschau berichtete, hat Mast nun angekündigt, dass sich der Ältestenrat des Bundestags des Themas annimmt. Demnach gehe sie "sicher davon aus", dass die geltenden Regeln für die Abgeordneten noch in der nächsten Sitzungswoche geändert werden.
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