Söder schert aus

Alleingang bei 2G-Plus in der Gastronomie: Kann der Bund Bayern zum Einlenken zwingen?

14.1.2022, 21:09 Uhr
Außer in Bayern und Sachsen-Anhalt gilt in der Gastronomie inzwischen bundesweit 2G-Plus.

© Robert Michael, dpa Außer in Bayern und Sachsen-Anhalt gilt in der Gastronomie inzwischen bundesweit 2G-Plus.

Am vergangenen Abend hat der Bundestag der Verordnung zur Änderung der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" zugestimmt. Nun hat auch der Bundesrat die neuen Maßnahmen bestätigt.

Damit sind die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Minsterpräsidentinnen und -präsidenten beschlossenen Regelungen, die im Rahmen eines Bund-Länder-Gipfels vergangene Woche beschlossen wurden, in Kraft getreten.

Somit gilt zukünftig neben der verkürzten Quarantäne-Regelung unter anderem auch eine für die Gastronomie bundesweit verpflichtende 2G-Plus-Regelung. Das meint, dass auch Geimpfte und Genesene nur mit einem aktuellen Schnelltest entsprechende Lokalitäten betreten dürfen. Personen, die eine Booster-Impfung haben, sind davon ausgenommen.

Bayern geht eigenen Weg

In diesem Punkt schert Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aus. Das Landeskabinett verständigte sich am Dienstag darauf, die bisherige 2G-Regel für Restaurants und Cafés vorläufig zu verlängern. Das bedeutet faktisch, dass die Corona-Regeln des Freistaats mit einer Bundesverordnung kollidieren.

Die bayerische Landesregierung begründet ihren Sonderweg mit den in Bayern vergleichsweise niedrigen Inzidenzen. Außerdem gebe es in Bayern ohnehin strengere Regeln für die Gastronomie als anderswo: Sperrstunden sowie geschlossene Clubs und Bars machen demnach eine Verschärfung der Regeln überflüssig. Bayern ist damit das einzige Bundesland neben Sachsen-Anhalt, dass von den Bund-Länder-Richtlinien abweicht.

Es ist freilich nicht das erste Mal, dass Söder und die Freien Wähler (FW) einen anderen Weg in der Pandemie beschreiten als der Rest der Republik. So geschehen bei der beschlossenen Bundes-Notbremse im April: Die bayerische Landesregierung legte für den Freistaat fest, dass schon bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 die Schüler in den Distanzunterricht geschickt werden sollen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sah eine Inzidenz von 165 vor.

Der aktuelle Södersche Sonderweg unterscheidet sich jedoch grundlegend von den früheren Abweichungen Bayerns. Damals griffen CSU und FW in der Regel zu schärferen Maßnahmen als vom Bund gefordert, was das Infektionsschutzgesetz auch erlaubt - nun ist es jedoch genau anders rum.

Was macht Scholz?

Wie reagiert Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ampel-Koalition auf die Abweichler aus Bayern? Die Ausführung des Infektionsschutzgesetzes ist nach dem Grundgesetz zwar Ländersache, aber die Bundesregierung hat die Rechtsaufsicht über die angemessene Durchführung von Bundesgesetzen.

Wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erläutert, kann die Bundesregierung bei einem Verstoß gegen das Bundesrecht eine sogenannte Mängelrüge erteilen. Wenn das Land, in diesem Fall Bayern, den "Mangel" nicht beseitigt, müsste der Bundesrat entscheiden, ob Bundesrecht tatsächlich verletzt wurde.

Sollte das zutreffen, kann die Bundesregierung den Bundeszwang nach Art. 37 GG anwenden und "Maßnahmen treffen, um ein Land zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten". Der Bund kann in diesem Fall sogar eigenständig Landesrecht für Bayern erlassen.

Im Kontext der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie erscheint das jedoch eher unwahrscheinlich. Da es sich bei den neuen Regeln um eine Verordnung handelt, liegt die Durchführung laut dem wissenschaftlichen Dienst im Ermessen der Bundesländer und die Bundesregierung hätte keine zwingende Handhabe. Die Ampel-Koalition müsste also das Infektionsschutzgesetz anpassen, um intervenieren zu können.

Politikwissenschaftlerin überrascht von Söders Alleingang

Die Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, Ursula Münch, zeigt sich im Gespräch mit der Augsburger Allgemeine überrascht von Söders Alleingang. Zumal der bayerische Regierungschef noch vor kurzer Zeit eine andere Strategie verfolgt habe. "Söder hatte es zum Jahresende noch anders formuliert gehabt", sagte Münch gegenüber der Augsburger Allgemeine, "er hatte eine bundesweit einheitliche Strategie im Hinblick auf Omikron empfohlen, wenn nicht sogar gefordert".

Zudem erkennt auch die Politikwissenschaftlerin ein konfrontativeres Vorgehen Bayerns gegenüber dem Bund: "Auch lässt sich beobachten, dass Bayern die Entschlüsse einer unionsgeführten Bundesregierung unter einer Kanzlerin Merkel eher mitgetragen hat, als dies jetzt der Fall ist".

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