Solidarität mit Kriegsgeflüchten

Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten: Das sollten Sie beachten

Markus Maisel

Online-Redaktion

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17.3.2022, 13:24 Uhr
Zur Registrierung stellen sich täglich zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine vor einer Außenstelle des Dortmunder Sozialamtes an. 

© IMAGO/Anja Cord, IMAGO/Cord Zur Registrierung stellen sich täglich zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine vor einer Außenstelle des Dortmunder Sozialamtes an. 

Putins Einmarsch in die Ukraine entfachte eine internationale Solidaritätswelle. Drei Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind derzeit auf der Flucht - unter ihnen kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums etwa 160.000 Geflüchtete nach Deutschland - Tendenz steigend.

Wie auch in anderen europäischen Staaten ist die Hilfsbereitschaft hierzulande groß: Viele Bürgerinnen und Bürger möchten Geflüchtete privat bei sich aufnehmen. Bevor Sie das tun, sollten Sie jedoch einige Dinge beachten.

In einem Interview mit Focus Online äußerte Mathilde Langendorf vom Deutschen Caritasverband, was hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger beachten sollten, bevor sie Geflüchtete bei sich zuhause aufnehmen.

Eigentümer sollten psychischer Belastung gewachsen sein

Zunächst sei es wichtig, sich klarzumachen, dass eine Aufnahme psychisch fordernd sein kann: "Es handelt sich nicht um Feriengäste, sondern um schwer traumatisierte Menschen", so Langendorf. Viele können alles verloren haben oder um Familie und Freunde, die sich noch in der Heimat befinden, bangen. Eigentümer sollten sich nicht auf nette Gespräche und neu geschlossene Freundschaften einstellen. Viele Geflüchtete sind verstört, weinen - und haben oftmals keinen Redebedarf.

Eigentümer sollten sich daher die Frage stellen, ob sie der Situation psychisch gewachsen sind. Wichtig ist auch ein Auffangnetz an Freundinnen und Freunden und Bekannten, wenn einem die Situation zu nahe geht.

Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Größe des Wohnraums. Denn die Wohnfläche sollte gewährleisten, dass sich Geflüchtete zurückziehen können. In einer Einliegerwohnung, einem separaten Zimmer mit Bad ist das gut möglich - in einer Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnung weniger.

Keine Aufwandsentschädigung

In Großbritannien erhalten Haushalte, die ukrainische Geflüchtete aufnehmen, monatlich eine staatliche Entschädigung von 350 Pfund - umgerechnet 415 Euro. Anders in der Bundesrepublik: Hierzulande erhalten Privathaushalte, die sich registrieren bislang keine Aufwandsentschädigung.

Daher müssen sich Helferinnen und Helfer mit der Frage auseinandersetzen, ob sie die Aufnahme von Geflüchteten auch finanziell stemmen können. Zumindest hinsichtlich Miete, Nebenkosten und medizinischen Versorgungsangebots haben die Geflüchteten Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Asylbewerber. Wichtig hierbei: Die Geflüchteten sollten sich bei den Ämtern registrieren.

Genügend staatliche Unterbringungsmöglichkeiten

Zwar kommt es derzeit immer wieder zu Überlastungen in deutschen Großstädten, allerdings gibt es nach wie vor zahlreiche Möglichkeiten der staatlichen Unterbringung: "Es gibt im Westen und im Osten Deutschlands wie in Brandenburg Plätze, die nicht belegt sind", erklärt Langendorf.

Die Bereitstellung von Schlafplätzen läuft mittlerweile ziemlich schnell ab - seit der Geflüchtetenwelle im Jahr 2015 haben die Behörden viel dazugelernt.

Was es aus rechtlicher Sicht zu beachten gibt

Wer zur Miete wohnt und Geflüchteten eine Unterkunft bieten möchte, braucht dafür aus rechtlicher Sicht keine Genehmigung des Vermieters. "Wenn ich Menschen in meine Wohnung oder in mein Haus als Gäste aufnehmen möchte, ist das vier bis sechs Wochen lang problemlos möglich, auch ohne dass ich den Vermieter informieren oder um Erlaubnis fragen muss", sagt Jutta Hartmann, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Mieterbund.

Expertinnen und Experten empfehlen immer, den Vermieter über die Aufnahme von Flüchtlingen in Kenntnis zu setzen. Zudem dürfen Sie von den Personen kein Geld fordern, da dies sonst als Untervermietung gilt. Das wird oft im Mietvertrag verboten.

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