Rat für deutsche Rechtschreibung protestiert

Aufregung um Sprachregel: Gendern in Abiturprüfungen erlaubt

Jana Vogel

Volontärin Online-Redaktion

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25.2.2022, 13:24 Uhr
Der Begriff Gendern hat es bereits in den Duden geschafft, die entsprechende Schreibweise mit Sonderzeichen aber noch nicht.

© via www.imago-images.de, imago images/MiS Der Begriff Gendern hat es bereits in den Duden geschafft, die entsprechende Schreibweise mit Sonderzeichen aber noch nicht.

Nicht dudenkonform, aber auch nicht falsch: Das ist die Einstellung des niedersächsischen Kultusministeriums zur oft erhitzt geführten Debatte um das Gendern von Texten. Wie die FAZ berichtet, erklärte das Ministerium in einem Schreiben an die regionalen Landesämter für Schule und Bildung, dass gegenderte Texte mit Binnenzeichen in Abiturprüfungen nicht als Fehler gewertet werden sollen. Somit können Schülerinnen und Schüler künftig ohne Sorge vor Punktabzug entscheiden, ob sie in ihren Prüfungen eine entsprechende Schreibweise verwenden wollen.

Demnach habe es dazu mehrfach Anfragen gegeben, weswegen sich die Kulturbürokratie zu der Klarstellung veranlasst fühlte. „Die linguistische Debatte um geschlechtergerechte Sprache, die oftmals nahtlos in eine weltanschauliche Debatte übergeht, sollte nicht auf dem Rücken der Prüflinge ausgetragen werden“, begründete das Ministerium in Hannover gegenüber der FAZ.

Zudem verwies es auf die „Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung“, die im Jahr 2016 von der Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedet wurden. Im Kapitel zu übergreifenden Maßnahmen wird dort zur Sprache festgehalten: "Mündliche und schriftliche Kommunikation im Unterricht und in außerunterrichtlichen Kontexten beachtet geschlechtersensible Formulierungen".

Kritik vom Rat für deutsche Rechtschreibung

Der Beschluss erhielt jedoch heftigen Gegenwind. Der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung, Josef Lange, kritisierte gegenüber der FAZ, dass sich das Bundesland damit vom amtlichen Regelwerk zur Rechtschreibung verabschieden würde. Dies sei ein Rückfall in die Zeit vor 1903, als es in Deutschland keine einheitliche Rechtschreibung gegeben habe. Ihm zufolge erfüllten gegenderte Schreibweisen mit Sonderzeichen nicht die vom Rat empfohlenen Kriterien zur Verständlichkeit, Lesbarkeit und Übertragbarkeit von Texten.

Auch die niedersächsische Direktorenvereinigung zeigte sich wenig erfreut von der Regelung. „Wir halten es für skandalös, dass die Kultusbürokratie sich anmaßt, an einer für sie heiklen Stelle aus politischen Gründen sprachliche Normen außer Kraft zu setzen“, sagte der Vorsitzende Wolfgang Schimpf.

Mit der Verlautbarung geht Niedersachsen den entgegengesetzten Weg zu einigen anderen Bundesländern. So wurde im vergangenen Jahr für Schulen in Sachsen und Schleswig-Holstein ein Verbot von Gendersternchen, Binnen-I und anderen Sonderzeichen erlassen. In Bayern wurden die Hochschulen sogar von der Staatsregierung ermahnt, dass der Verzicht aufs Gendern nicht zu schlechteren Note führen dürfe. Den Universitäten zufolge sei das aber ohnehin nirgendwo so vorgesehen.

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