Neue Regeln

Corona und der Freedom Day: Was sich ändert - und was nicht

Roland Englisch

Nürnberger Nachrichten

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17.3.2022, 17:01 Uhr
Die Grundschüler werden die ersten sein, die den Freedom Day erleben. Zumindest ein bisschen.

© Matthias Balk/dpa/Symbolbild Die Grundschüler werden die ersten sein, die den Freedom Day erleben. Zumindest ein bisschen.

Am Samstag soll er kommen, der Freedom Day. So hat es die Ampelkoalition beschlossen, auf Druck der FDP. Allerdings sind Übergangsregeln möglich. Und, kurios genug, SPD und Grüne ermuntern die Länder, sie auch wirklich zu nutzen. Bayern wird es tun. Und so fällt der Freedom Day, der Freiheitstag, hier weniger frei aus. Wir fassen zusammen, was ab Montag noch gilt und was nicht.

Nicht in voller Härte

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz wird die Coronamaßnahmen bis auf wenige Ausnahmen aufheben. Es soll nur noch einen so genannten Basisschutz geben. Die Bundesländer können nicht mehr flächendeckend Vorschriften erlassen, sondern im Ernstfall nur auf Stadt- oder Landkreisebene handeln.

Weil im Freistaat die Coronainfektionen täglich neue Rekordstände erreichen und die neue, ansteckendere Omikron-Variante BA.2 die Oberhand gewinnt, lasse die Lage "gar nichts anderes zu, als alle möglichen Maßnahmen zunächst einmal bis zum 2. April zu verlängern", sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Was Bayern in dieser Härte dann doch nicht tut.

Diese Regeln bleiben

Die 3G-Regel: Sie bleibt vorerst. Demnach dürfen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete etwa in Restaurants oder Hotels. 3G gilt in Hochschulen und im außerschulischen Bildungsbereich sowie bei den körpernahen Dienstleistungen, wenn sie nicht medizinisch oder therapeutisch begründet sind. Noch gibt es in der Gastronomie ein Tanz- und Musikverbot. Das fällt am Samstag.

Die 2G-Regel: Auch sie wird für bestimmte Bereiche bleiben. Nur wer geimpft oder genesen ist, darf auch ab Samstag zu Sport- und Kulturveranstaltungen. Das gilt ebenso für weite Teile des Freizeitbereichs, für Zoos, Messen und Kongresse. Feiern in nicht-privaten Räumen unterliegen ebenfalls der 2G-Pflicht.

Die 2G-Plus-Regel: Sie ist nach einem Verbot die schärfste der Auflagen, weil sie den Zugang nur Genesenen und Geimpften gestattet, wenn sie unter Aufsicht einen Schnelltest gemacht haben. Wer geboostert ist, ist vom Test befreit, ebenso Genesene, wenn sie vollständig, also zweimal geimpft waren.

Das ändert sich

Schulen: Hier haben die Freien Wähler gegen die CSU eine Ausnahme von den bisherigen Regeln durchgesetzt. Grundschulkinder müssen ab Montag keine Maske mehr tragen, wenn sie an ihrem Platz sitzen (sonst schon). In einer Woche werden die Fünft- und Sechstklässler folgen. Hintergrund: Für die Grundschulklassen sind PCR-Pooltests bereits Standard. Für die fünften und sechsten Klassen kommen sie jetzt ebenfalls.

Volksfeste: Bislang war unklar, ob sie dieses Jahr wieder stattfinden können. Jetzt steht es fest. Bis 2. April gelten für sie die gleichen Regeln wie für die Gastronomie, etwa mit 3G und Maskenpflicht außerhalb des Platzes. Ab 2. April fällt auch diese Beschränkung. Dann liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, ob sie die Feste genehmigen oder nicht.

Weitere Beschränkungen: Schon am 19. März werden wohl die Obergrenzen für das Publikum bei Veranstaltungen fallen sowie die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Für Gottesdienste und Versammlungen gibt es dann ebenfalls keine Beschränkungen mehr. Und: Private Feiern auf öffentlichen Plätzen sind wieder möglich, ebenso wie der Verkauf von Alkohol dort, der aktuell noch untersagt werden kann.

Der Freedom Day

Ab 2. April: Spätestens an jenem Tag fallen alle G-Regeln und die generelle Maskenpflicht auch im Freistaat. Noch hält das Land an den bisherigen Regeln fest. Der Bund schreibt die Maske dann aber nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nah- und Fernverkehr vor. In Heimen, Kliniken und an den Schulen soll obendrein die Testpflicht weiter bestehen bleiben.

Hotspots: Ganz blank werden die Länder nach dem 2. April nicht sein. Das neue Infektionsschutzgesetz gibt ihnen die Möglichkeit, dass sie in Regionen mit stark steigenden Infektionszahlen oder überlasteten Kliniken zusätzliche Regeln erlassen. Die allerdings bleiben deutlich hinter dem bisher Möglichen zurück und beschränken sich auf Maskenpflicht, Abstandgebot und Hygienekonzepte. Und: Nicht mehr die Landesregierungen entscheiden, sie brauchen einen Beschluss ihrer Landtage.

Impfpflicht: Noch diskutiert der Bundestag sie, doch ob sie kommen wird, ist zweifelhaft, weil sich für keinen der vorgelegten Entwürfe eine Mehrheit abzeichnet. Spannend wird dann, wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht. Sie sollte nur der erste Schritt sein.

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