2G und 2G plus

Corona: Wie lange gilt man als genesen?

28.3.2022, 15:46 Uhr

Wann man in Deutschland als vollständig geimpft oder genesen gilt, wird in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschrieben, die zuletzt am 18. März geändert wurde. Auf die dortigen Regelungen bezieht sich Bayern beispielsweise in seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Wann und wie lange gilt man als genesen?

Als Nachweis der Corona-Erkrankung eignen sich ein positiver PCR-Test, PoC-NAAT-Test oder eine weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Dieser Test muss mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen, um für 2G als genesen zu gelten. Relevant ist dabei der Testzeitpunkt und nicht, wann man das Ergebnis erhalten hat. Nach den 90 Tagen verliert man den 2G-Status, sofern man sich nicht impfen lässt.

Zusätzlich zum passenden Zeitraum muss man asymptomatisch sein, darf also keine typisches Corona-Symptome aufweisen. Während man unter Atemnot, einem neu aufgetretenen Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust leidet, hat man also keinen gültigen 2G-Status. Das regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mit Hinweis auf den Paragraphen 22a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes.

Um seine Corona-Erkrankung für einen Genesungsbescheid zu belegen, reicht ein positiver Schnelltest nicht aus, ebenso wenig ein Antikörpertest. Hierzu erklärte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums im Mai 2021: "Die PCR-Verfahren sind die Testverfahren mit der bei weitem höchsten analytischen Sensitivität und Spezifität aller anderen Testverfahren zum direkten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion. Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper ist damit nicht vergleichbar. Nach derzeitigem Wissensstand lässt eine solche Untersuchung keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Eine hinreichend sichere individuelle Aussage, ob eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht wurde, ist daher mithilfe eines Antikörpernachweises nicht möglich."

Laut Infektionsschutzgesetz braucht man als Ungeimpfter mit einem positiven Antigentest aber nur eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten. Den 2G-Status erhält man ohne Wartezeit. Ab dem 1. Oktober werden die Regeln hier strenger: Dann gilt man nur noch als vollständig geimpft, wenn man drei Impfungen nachweisen kann - oder eine Erkrankung mit Antikörpertest und zwei Impfungen im Anschluss.

Will man in der EU reisen, profitiert man meist länger von seiner Genesung. Der Europäische Rat empfiehlt seinen Mitgliedsstaaten, den 2G-Status bis 180 Tage nach dem PCR-Test gelten zu lassen. Deutschland ist hier also strenger als die EU-Empfehlung.

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