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"Freedom Day": Welche Corona-Regeln am 20. März wegfallen sollen - und welche bleiben

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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28.2.2022, 09:47 Uhr
Ab dem 20. März sollen alle Zugangsbeschränkungen in Deutschland fallen.

© Wolfgang Maria Weber via www.imago-images.de, imago images/Wolfgang Maria Weber Ab dem 20. März sollen alle Zugangsbeschränkungen in Deutschland fallen.

Mitte Februar haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Deutschland beschlossen. Die Öffnung erfolgt in drei Schritten. Zuvor wird jeweils geprüft, ob die Corona-Lage die geplanten Regeländerungen zulässt.

Derzeit sieht es für die Deutschen gut aus. Zuletzt sank die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz auf 1238,2 (Stand: 28.02.2022). Vor einer Woche lag diese noch bei 1422,1. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle Mitte Februar erreicht worden war und der Wert nun weiter abnimmt.

Die sogenannte Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und im Krankenhaus behandelt werden, sinkt derzeit leicht. Das RKI gibt die Hospitalisierungsrate mit 6,28 an (Stand: 28.02.2022). Zum Vergleich: Ein Höchstwert wurde um die Weihnachtszeit 2020 mit mehr als 15 erreicht.

Hält der Trend an, sollen am 20. März mit der dritten Stufe nahezu alle Corona-Regeln wegfallen. Von einem echten "Freedom Day" wollen führende Politiker in Deutschland zwar nicht sprechen, da die Maßnahmen bei steigenden Zahlen auch wieder zurückgenommen werden können und Basisschutzmaßnahmen - wie das Masketragen - erhalten bleiben. Der Begriff "Freedom Day" stammt vielmehr aus Großbritannien. Dort wurde nach einem langen Lockdown im Sommer 2021 der Wegfall der Regeln ausgelassen gefeiert. Ob in Deutschland Ende März Feierstimmung aufkommt, bleibt abzuwarten.

Diese Corona-Regeln in Deutschland wurden bereits aufgehoben

Mitte Februar wurde in Deutschland bereits die Obergrenze für private Zusammenkünfte bei Geimpften und Genesenen aufgehoben. Zuvor waren bei privaten Treffen nur maximal zehn Personen erlaubt. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen vorerst bestehen. Sie dürfen sich weiterhin nur mit dem eigenen Hausstand und maximal zwei zusätzlichen Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Auch die 2G-Kontrollen im Einzelhandel sind passé. Mittlerweile dürfen alle Bürgerinnen und Bürger wieder unabhängig von ihrem Impfstatus einkaufen. Sie brauchen dafür auch keinen tagesaktuellen Corona-Test. Im Inneren der Geschäfte gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 4. März in Deutschland

Ab dem 4. März soll in einem zweiten Schritt die 2G-Regel für die Gastronomie abgeschafft werden. Für Restaurants und Cafés gilt dann die 3G-Regel. Sprich: Zugang haben Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene. Auch für Beherbergungsangebote wie Hotels oder Pensionen soll ab dem 4. März diese Lockerung gelten.

Ebenso dürfen Diskotheken und Clubs in Deutschland voraussichtlich zum 4. März wieder öffnen. Hier soll anders als in der Gastronomie die 2G plus-Regel gelten. Zugang haben damit nur Geimpfte und Genesenen, die entweder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können oder bereits geboostert sind.

Zudem dürfen bei überregionalen Großveranstaltungen (unter anderem auch im Fußballstadion) Genesene und Geimpfte unter 2G oder 2G plus-Regelung teilnehmen. Bestehend bleiben Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent, maximal sind 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Auslastung 75 Prozent. Das Maximum sind hier 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Diese Corona-Regeln entfallen zum 20. März

Ab dem 20. März sollen dann die genannten Schutzmaßnahmen weitestgehend enden. Zugangsbeschränkungen soll es dann nicht mehr geben. Unabhängig ihres Impfstatus sollen Bürgerinnen und Bürger dann wieder zu allen Einrichtungen Zutritt haben. Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt jedoch erhalten.

Entfällt am 20. März die Homeoffice Pflicht?

Ja, ab dem 20. März können Arbeitgeber von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder verlangen, dass sie ihre Arbeit im Büro verrichten. Die Homeoffice-Pflicht entfällt mit dem Ende des Infektionsschutzgesetzes. Individuell kann jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, dass beispielsweise nur an bestimmten Tagen die Anwesenheit im Büro erforderlich ist. Einen rechtlichen Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aber nicht darauf.

Wann wird die Maskenpflicht abgeschafft?

Diese Frage bleibt weiterhin offen. In geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht als Basisschutz vorerst erhalten - ebenso wie Abstandsregeln und die allgemeinen Hygienemaßnahmen.

Vor jedem Schritt wird überprüft, ob die geplanten Lockerungsmaßnahmen der Corona-Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Somit ist der Fahrplan für den deutschen "Freedom Day" - wenn man ihn so nennen mag - bekannt. Alle Lockerungen sind jedoch an die Entscheidung der Bundesländer sowie an die Entwicklung der Corona-Lage gebunden.

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