3G, Maskenpflicht, Homeoffice

Corona-Lockerungen nahen: Das soll sich am Arbeitsplatz ändern

Alexander Aulila

Online-Redaktion

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22.2.2022, 13:51 Uhr
Ist 3G am Arbeitsplatz bald passé?

© imago images/Bihlmayerfotografie, NN Ist 3G am Arbeitsplatz bald passé?

Einen "ganz besonderen Tag in der Pandemie", so nannte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den 16. Februar. Den Tag, an dem bei der Ministerpräsidentenkonferenz weitreichende Lockerungen für ganz Deutschland beschlossen wurden. In drei Schritten soll die Bundesrepublik nach und nach wieder zur Normalität zurückkehren. Nach mehr als zwei Jahren, die hauptsächlich von der Pandemie und Einschränkungen einiger Grundrechte geprägt waren.

Auch für die rund 45,4 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland wird sich einiges ändern - allerdings erst im dritten Schritt der Lockerungen. Wir verraten, was mit dem Frühlingsbeginn auf Beschäftigte zukommt.

Die wesentlichen Maßnahmen am Arbeitsplatz sind im Infektionsschutzgesetz in Paragraph 28b verankert. Im November 2021 ist eine Änderung des Gesetzes in Kraft getreten, an der sich bis heute die Corona-Maßnahmen in Deutschland orientieren. Diese Änderung läuft zum 19. März 2022 aus, eine Verlängerung ist einmalig und um drei Monate möglich - dieses Szenario wurde von der Ampel-Regierung zuletzt aber nahezu ausgeschlossen. Über den 20. März hinaus soll ein "Basis-Schutz" greifen, der in gewissen Bereichen auch über diesen Stichtag hinaus Einschränkungen vorschreiben kann. Bislang war vom Arbeitsplatz in diesem Zusammenhang aber nicht die Rede.

In Absatz 1 von Paragraph 28b ist beispielsweise die 3G-Regel am Arbeitsplatz festgehalten. Sie legt fest, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Arbeitsstätte nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das hatte zur Folge, dass sich vor allem, aber nicht nur, ungeimpfte Beschäftigte regelmäßig testen mussten, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Nach aktuellem Stand fällt diese Regelung zum 20. März 2022 - dann müssen Beschäftigte keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen.

Schluss mit Homeoffice?

Ebenfalls vor dem Aus steht die Homeoffice-Anordnung. Sollten keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten nur noch bis zum 19. März 2022 ermöglichen, die Arbeit von zu Hause aus durchzuführen, sofern es sich dabei um "Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten" handelt - danach soll es wieder zurück ins Büro gehen. In den Beschlüssen der vergangenen Bund-Länder-Runde heißt es aber auch: Arbeitgeber können "im Einvernehmen mit den Beschäftigten" auch über diese Frist hinaus Arbeit im Homeoffice anbieten - eine "Büro-Pflicht" ergibt sich daraus also noch nicht automatisch. Im Zweifel kann der Arbeitgeber aber, sofern keine betrieblichen Vereinbarungen getroffen wurden, verlangen, dass auch die Bürotätigkeit wieder vor Ort ausgeführt wird.

Ein großer Streitpunkt ist indes die Maskenpflicht. Auch ihre gesetzliche Grundlage entfällt theoretisch zum 19. März 2022. Aber nur theoretisch, denn: Die Maskenpflicht gehört zu den Punkten, die auch im Basis-Schutz enthalten sein sollen. Noch unklar ist, wie stark sich das auf den Arbeitsplatz auswirken wird, denn das entsprechende Gesetz für den Basis-Schutz muss erst noch vom Bundestag erarbeitet werden. In den Beschlüssen heißt es hierzu lediglich: Der Bundeskanzler und die Länder seien sich einig, dass es weiterhin eine Maskenpflicht "in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen" geben muss. Bei den Koalitionspartnern herrscht derweil noch keine Einigkeit darüber, welche Maßnahmen auch nach dem Frühling noch gebraucht werden. Während die FDP schnell "Normalität" einleiten möchte, wollen SPD und Grüne vorsichtige Schritte gehen.

Konkret wird es am 9. März, dann sollen nämlich laut Business Insider die Eckpunkte für das Gesetz im Kabinett beraten werden. Nur neun Tage später soll dann die Entscheidung im Bundesrat fallen. Gekoppelt sind alle Lockerungen aber weiterhin an die Lage in den Krankenhäusern.

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