Granaten, Drohnen, Bodycams: Das sieht das geplante Polizeigesetz vor 9 Bilder 14.4.2018, 16:06 Uhr Die bayerische Polizei soll künftig einfacher Telefone abhören, Computer durchsuchen und Drohnen einsetzen können - und zwar schon, wenn eine Gefahr droht. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen, die das geplante Gesetz mit sich bringt. 1 / 9 Um was geht es? Polizisten in Bayern sollen künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Dies sieht das neue Polizeiaufgabengesetz vor, das im Mai im Landtag verabschiedet werden soll. © Martin Regner 2 / 9 Briefe durchsuchen, Telefone überwachen Präventiv soll es den Beamten künftig erlaubt sein, zum Beispiel Briefe zu durchsuchen oder E-Mails, Telefone und Handys abzuhören. Präventiv heißt: Wenn sie eine Gefahr vermuten, sie konkret aber nicht belegen können. © dpa 3 / 9 Drohnen einsetzen Auch der Einsatz von Drohnen ist angedacht - sogar von bewaffneten Drohnen. Die geplante bayerische Grenzpolizei soll ebenfalls mit den Flugkörpern ausgestattet werden. Sorge bereitet vielen Bürgern und auch der Deutschen Polizeigewerkschaft da der Datenschutz. Nicht nur unbescholtene Bürger, sondern auch die fernlenkenden Polizisten könnten so überwacht und kontrolliert werden. © Felix Kästle/Symbolbild (dpa) 4 / 9 Bodycams sollen ununterbrochen filmen Die CSU hat Anträge eingereicht, um ihr eigenes Gesetz zu ändern - allerdings sicher nicht im Sinne der Opposition: Bodycams (kleine Kameras direkt am Körper) der Polizisten sollen demnach ununterbrochen filmen dürfen. Das Material werde dann laufend gelöscht, heißt es. Zudem sollen Hersteller von Sicherheitssystemen verpflichtet werden, den Beamten zu helfen, wenn diese sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen müssen. © Kay Nietfeld/dpa 5 / 9 Maschinengewehre und Handgranaten für Polizisten Auch schweres Geschütz steht auf der Wunschliste der CSU. Zwar durften Handgranaten und Maschinengewehre bereits vor dem neuen Gesetz eingesetzt werden - nun ist das jedoch bereits zulässig "wenn durch andere Personen der unmittelbare Gebrauch von Schusswaffen (…) erkennbar beabsichtigt ist und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist." © Uwe Anspach/dpa 6 / 9 Kritik von SPD, Freien Wählern und Grünen "Was die CSU will, sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die sich nicht rechtfertigen lassen", sagte Franz Schindler (SPD; Foto). Er kenne kein anderes Bundesland, in dem die Polizei so viele Befugnisse bekomme wie in Bayern. Die Freien Wähler forderten von der CSU mehr Vertrauen in die Bevölkerung. Die Bürger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Eva Gottstein. Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, kündigte – wie zuvor bereits SPD und Linke – eine Verfassungsklage an. © dpa 7 / 9 Herrmann verteidigt den Gesetzentwurf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält dagegen, dass die Polizei auf den technischen Fortschritt reagieren müsse. Mobiltelefone und Computer speichern heute ihre Daten zunehmend in einer Cloud; auf sie aber darf die Polizei nach der geltenden Rechtslage nicht zugreifen. Herrmann verteidigte auch den Begriff der "drohenden Gefahr": "Ein frühzeitiges konsequentes Handeln kann zur Gefahrenabwehr notwendig sein." Wer etwas anderes behaupte, rede "groben Unfug". 8 / 9 Protestmarsch in Nürnberg Etwa 1300 Teilnehmer demonstrierten bereits in Nürnberg gegen das von der CSU geplante Polizeiaufgabengesetz, das die Befugnisse der Polizei ausweiten soll. Der Protestmarsch verlief laut Polizei friedlich und ohne Zwischenfälle. © Stefan Hippel 9 / 9 Mehrheit ist gegen mehr Überwachung Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hat ergeben, dass weniger als 40 Prozent der Bevölkerung dafür sind, dass der Polizei weitere Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre erlaubt werden. 2403 Menschen waren gefragt worden: Sollten der Polizei in Bayern auch ohne konkrete Gefahr weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt werden? In Auftrag gegeben hatte die Umfrage die Grünen-Landtagsfraktion. © Stefan Hippel