Kommentar: Es gibt Syrien-"Urlauber", aber wie viele sind das?

18.8.2019, 16:04 Uhr

"Wer als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden", sagt der Bundesinnenminister in der Bild-Zeitung – wo auch sonst? Und in der Tat: Solche Fälle gibt es.

Darunter sind syrische Studenten, denen hier ein Schutzstatus zugesprochen wurde. Es gibt auch regimetreue Syrer, die schon mehrfach wieder in der Heimat waren. In all diesen Fällen darf selbstverständlich die Beendigung der Duldung ins Auge gefasst werden. Zahlen hat Seehofer aber nicht genannt.

Grundsätzlich gilt auch für Syrer, was in den 90er Jahren für Balkan-Flüchtlinge galt: Sobald der Konflikt in der Heimat beendet ist, kann die Duldung enden. Klar muss aber sein, dass sich eine Abschiebung ins Kurdengebiet verbietet, auch Oppositionelle wären in Lebensgefahr.

Vorsicht ist jedoch geboten, ob Seehofer unter dem Deckmantel "Urlauber" auch ganz andere Fälle loswerden will. Auch nach Afghanistan werden Menschen abgeschoben, die keineswegs "Kriminelle" sind und die in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten müssen.

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