Behörde bedient sich statistischer Tricks

Kommentar zu falschen LGL-Inzidenzen: Ein Skandal, der zu wenig Beachtung findet

9.1.2022, 10:19 Uhr
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte gegenüber der Welt, er sehe in den falschen Inzidenzberechnungen des LGL kein großes Problem.

© Daniel Karmann/dpa Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte gegenüber der Welt, er sehe in den falschen Inzidenzberechnungen des LGL kein großes Problem.

2G im Einzelhandel: Diesen Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschloss die bayerische Staatsregierung Anfang Dezember in ihrer 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unter anderem deshalb, weil die 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften mehr als das Zehnfache höher liege als die der Geimpften, wie es in der Begründung heißt. Auch Ministerpräsident Söder verwies häufig auf dieses Verhältnis.


Weiter Wirbel um bayerische Inzidenz: Verzerrungen größer als behauptet


Seit Freitag ist klar, dass dieses Zahlenverhältnis - ein Produkt der sachlich nicht begründbaren Praxis des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Menschen mit unbekanntem Impfstatus zunächst den Ungeimpften zuzuordnen - grob falsch ist. Denn das reale Verhältnis entsprach zu jenem Zeitpunkt 3:1.

Statistische Tricks

Dass das LGL nun trotzdem versucht, die Verzerrung als nur gering darzustellen, indem es sich statistischer Tricks bedient und dass nun auch Gesundheitsminister Holetschek den Fehler kleinredet - er verteidigte gegenüber der Welt das Vorgehen - ist ein handfester Skandal, der bislang weder in der breiten Öffentlichkeit noch bei der bayerischen Opposition (mit Ausnahme der Liberalen) angemessene Beachtung findet.

Ob man nun die Argumentationslinie der Bayern-FDP übernimmt - "Geimpfte wogen sich in falscher Sicherheit" - oder die Perspektive der Ungeimpften einnimmt, denen ein viel zu hoher Beitrag zum Infektionsgeschehen zugeschrieben wurde, ist letztlich unerheblich.

Über allem muss die Verpflichtung der Behörden stehen, valide Zahlen zu liefern, damit die Politik entscheiden kann, welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen überhaupt legitim und sinnvoll sind, um so ein zielgerichtetes Pandemiemanagement zu ermöglichen. Dass die Staatskanzlei zu dem Vorgang bisher schweigt, sagt sehr viel aus - offenbar realisiert man das Fehlverhalten und versucht es zu kaschieren.

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