Lockerung der Kontaktbeschränkung: Das müssen Sie ab heute beachten

17.6.2020, 06:21 Uhr
Ab Mittwoch ist einTreffen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum möglich - unabhängig davon, ob diese aus dem selben Haushalt stammen. Dabei gelten Abstandsregeln allerdings weiterhin.

© Christoph Schmidt, dpa Ab Mittwoch ist einTreffen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum möglich - unabhängig davon, ob diese aus dem selben Haushalt stammen. Dabei gelten Abstandsregeln allerdings weiterhin.

Markus Söder erklärte am Dienstagmittag den weiteren Fahrplan für Bayern. In vielen Bereichen werden die Kontaktbeschränkungen nun weniger streng ausgelegt. Eine Maskenpflicht in Bereichen im öffentlichen Raum, in denen kein ausreichender Abstand gewahrt werden kann, soll es aber weiterhin geben.

Private Treffen

Die Kontaktbeschränkungen bleiben in Bayern zwar grundsätzlich bestehen, es solle aber "mehr Menschlichkeit" möglich werden, erklärte Markus Söder. Ab Mittwoch dürfen sich dem Ministerpräsidenten zufolge wieder maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen.

Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden.


Alle neuen Lockerungen: Die Söder-Erklärung im Wortlaut


Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen sind aber weiterhin einzuhalten. In geschlossenen Räumen - auch zuhause - sollte zudem für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert.

Private Veranstaltungen

Außerdem gab Markus Söder bekannt, dass der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben wird. Ab Montag, 22. Juni, sollen zudem private Veranstaltungen und Feiern von bis zu 50 Personen innen und bis zu 100 Personen außen möglich sein.

"Warum jetzt kein Bierfest oder keine Kirchweihen?", stellt Söder die Frage, die sich wahrscheinlich viele stellen würden. "Ganz einfach: Bei privaten Feiern kann man nachvollziehen, wer da war. Das ist bei Veranstaltungen wie Kirchweihen oder öffentlichen Festen nicht so einfach möglich", so Söders Erklärung.

Auf Nachfrage eines Journalisten erklärte der Ministerpräsident, dass bei solchen Veranstaltungen der Raum auch keine feste Größe haben muss. Das ist etwa bei Verkaufsflächen oder in Fitnessstudios der Fall. Das Hauptziel sei, dass man Infektionsketten nachvollziehen könne, so der Ministerpräsident. Das sei bei einer privaten Feier hinterher ohne Weiteres möglich, und "entscheidend, um am Ende alle informieren zu können".

Feiern oder Vereinstreffen dürfen demnach vom 22. Juni an wieder stattfinden, und zwar in privaten Räumen wie in Gaststätten. Diese Lockerung richtet sich insbesondere an Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, so der Ministerpräsident.

Großveranstaltungen im öffentlichen Raum

Das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen, das bisher bis Ende August gilt, soll laut Söder von den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch verlängert werden. Es ist demnach nicht geplant, die Lockerungen auch im öffentlichen Raum anzuwenden.

Maskenpflicht und Abstandsregeln

Solange es keine bessere Alternative gebe, die die gleichen Effekte erziele, bleibe die Maskenpflicht in Bayern bestehen, erklärte der Ministerpräsident. Für den Handel gibt es hier allerdings eine Lockerung: Verkäufer und Verkäuferinnen müssen demnach künftig keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen - eine Plexiglasscheibe als Schutz soll ausreichen.

Zudem können ab Montag etwa doppelt so viele Menschen gleichzeitig in einem Geschäft einkaufen wie bisher. Die Zahl der in einem Geschäft erlaubten Personen wird demnach von einer pro 20 Quadratmetern auf eine pro 10 Quadratmetern erhöht.


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