CSU-Chef über Corona-Beschränkungen

Schon in wenigen Wochen denkbar? Söder spekuliert über "Freedom Day"

18.10.2021, 09:48 Uhr
Eine Woche nach seinem DTM-Besuch am Norisring äußerte sich Markus Söder in einem Interview zu einem möglichen "Freedom Day".

© HOCH ZWEI / Gruppe C Photography via www.imago-images.de Eine Woche nach seinem DTM-Besuch am Norisring äußerte sich Markus Söder in einem Interview zu einem möglichen "Freedom Day".

Die Rechtsgrundlage für die Länder-Verordnungen, in denen die Corona-Maßnahmen festgelegt sind, ist die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. In einem Interview mit der Welt am Sonntag ist für Markus Söder klar: "Wenn der Bundestag die epidemische Lage nicht mehr verlängert, dann bedeutet dies wohl das Ende aller Sicherheitsauflagen."

Im August verlängerte der Bundestag die Sonderlage bis Ende November. Sollte keine erneute Feststellung durch den Bundestag erfolgen, "hätten wir Ende November indirekt den 'Freedom Day'", so der CSU-Chef gegenüber der Welt am Sonntag. Söder betonte aber auch, dass man in Bayern "deutlich eine Pandemie der Ungeimpften" spüre und dass es im Südosten des Freistaats, wo die Zahl der Geimpften niedrig ist, fast schon wieder eine Vollbelegung der Krankenhäuser gäbe.

Mit dem Vorschlag eines "Freedom Days" - einem Tag, an dem alle Corona-Beschränkungen fallen - haben sich in der jüngeren Vergangenheit unter anderem FDP, Freie Wähler und auch der Chef der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, anfreunden können. Gassen begründete im September: "Ohne die Ankündigung eines 'Freiheitstages' werden wir uns endlos weiter durch diese Pandemie schleppen."

Einschätzung der Richter "nicht angemessen"

Auch zu der von Richterinnen und Richtern einkassierten ersten Corona-Ausgangssperre äußerte sich Söder in dem Interview: "Wir glauben, dass die Einschätzung der Richter an dieser Stelle - bei allem Respekt - nicht angemessen ist, und machen von unserem Recht zur Überprüfung Gebrauch."

Der CSU-Chef spricht davon, die "staatliche Schutzfunktion maximal erfüllt" zu haben. Die Richterinnen und Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sahen das allerdings anders und hatten Anfang Oktober die von der bayerischen Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt.

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