Corona-Regelungen

Sperrstunde, Zuschauerzahlen und mehr: Diese Änderungen hat Bayerns Kabinett beschlossen

8.2.2022, 13:53 Uhr
Florian Herrmann (re., CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, und Michael Piazolo (Freie Wähler) verkündeten auf der Pressekonferenz Lockerungen der geltenden Corona-Regeln.

© Sven Hoppe, dpa Florian Herrmann (re., CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, und Michael Piazolo (Freie Wähler) verkündeten auf der Pressekonferenz Lockerungen der geltenden Corona-Regeln.

Bayern geht voran und lockert die Corona-Regeln. "Die Situation bietet weiterhin Anlass zu großer Vorsicht, aber auch zu berechtigter Hoffnung", begann Florian Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, die Pressekonferenz nach der Sitzung des Ministerrats. Im Bereich der Gastronomie, bei Großveranstaltungen und Kultur sowie körpernahen Dienstleistungen gelten deshalb ab Mittwoch neue Regeln.

Dem Gesundheitssystem drohe aktuell keine Überlastung, weshalb der Schwerpunkt bei den Beratungen am Dienstag die Einschätzung der Corona-Lage war. Das Kabinett beobachte eine "Entkoppelung von Infektionszahlen und Krankenhauseinweisungen" - ein Trend, der sich zuletzt schon angedeutet hatte. Die Hospitalisierungsinzidenz in Bayern liegt bei 698, die Tendenz bei den Intensivbetten sei "gleichbleibend". Dennoch sei "keine gute Entwicklung" bei der Impfkampagne zu beobachten. "Das Impfen ist irgendwie eingeschlafen", moniert Herrmann und hofft auf einen Schub durch Novavax, das ab der neunten Kalenderwoche zur Verfügung stehen wird.

Sperrstunde fällt weg, körpernahe Dienstleistung bald 3G

"Mit einem klaren Blick für einen pragmatischen Weg" beschreibt das Kabinett deshalb die neuen Regelungen. Zunächst wird die aktuelle Infektionsschutzverordnung bis zum 23. Februar verlängert. Wichtige Neuerungen gibt es aber beispielsweise im Bereich der Gastronomie: Dort wird die Sperrstunde von 22 Uhr ab Mittwoch ersatzlos gestrichen. Die 2G-Regelung bleibt in diesem Bereich aber erhalten.

Bei den körpernahen Dienstleistungen wie Frisören, Nagelstudios oder nicht-medizinischer Fußpflege wird von 2G auf 3G umgestellt - zukünftig reicht also auch ein negativer Schnelltest ohne Impf- oder Genesenennachweis, um einen Termin zu bekommen. Gleichzeitig entfällt die Pflicht, Adressdaten für die Kontaktnachverfolgung anzugeben. Damit sollen Gesundheitsämter entlastet werden. Masken sind in diesen Bereichen weiterhin fester Bestandteil der Strategie.

Für Zuschauerinnen und Zuschauer gelte im Bereich von Kunst, Kultur, Sport, Veranstaltungen und Kino nun "Vereinfachung und Vereinheitlichung". Bei Sportveranstaltungen wird in Zukunft nicht mehr zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen unterschieden, die höchstens belegbare Kapazität der Stadien und Hallen wird einheitlich auf 50 Prozent angehoben, maximal 15.000 Zuschauer sind zulässig. Von der angehobenen Kapazität profitieren indes auch Fitness-Studios und Indoor-Sporthallen.

Für Großveranstaltungen gilt außerdem: Stehplätze werden wieder geöffnet, ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen. Es bleibt beim Alkoholverbot.

Mehr Zuschauer bei Konzerten und im Kino

Bei Konzerten, Kulturveranstaltungen und Kino dürfen nun 75 Prozent der Plätze vergeben werden, bislang waren nur 50 Prozent erlaubt. "Logischerweise ist der Abstand dann nicht mehr das Entscheidende", erläutert Herrmann die praktische Umsetzung dieser Vorgabe. Abstand solle aber trotzdem maximal gut gewährleistet sein. Es bleibt bei 2G-plus in diesen Bereichen und auch bei der FFP2-Maskenpflicht.

Zu kleineren Änderungen kommt es zudem im Bereich der Messen, wo nun 25.000 Besucher pro Tag erlaubt sind - doppelt so viele wie zuvor. Bäder, Thermen und Saunen stellen von 2G-plus auf 2G um, Seilbahnen dürfen nun einheitlich und unabhängig von ihrer Größe zu 75 Prozent ausgelastet werden.

Die Hotspot-Regelung, wonach bei einer Inzidenz von über 1000 ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt starke Einschränkungen zu befürchten hat, bleibt weiterhin suspendiert - sie bleibe aber auch aus rechtlichen Gründen bestehen, erklärte Herrmann. Zudem sagt der Leiter der Staatskanzlei, dass der Bayerische Landtag am 15. Februar die epidemische Lage feststellen müsse. "Wir brauchen da entsprechende Regelungsmöglichkeiten", rechtfertigt Herrmann diese Forderung.

Hier finden Sie die Pressekonferenz zum Nachlesen:

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