Was ist die vierte Gewalt? Die Frage nach der Aufgabe der Medien

14.10.2020, 14:03 Uhr
Ein Beleg für den Einfluss der vierten Gewalt in den USA: Mobilisiert durch die Enthüllungen der Washington Post fordern Demonstranten im Januar 1974 die Absetzung von Richard Nixon als US-Präsident — tatsächlich ist Nixon zurückgetreten .

© Foto: AFP Ein Beleg für den Einfluss der vierten Gewalt in den USA: Mobilisiert durch die Enthüllungen der Washington Post fordern Demonstranten im Januar 1974 die Absetzung von Richard Nixon als US-Präsident — tatsächlich ist Nixon zurückgetreten .

Die Medien sind die vierte Gewalt im Staat - das wird zumindest gerne von Politikern in Sonntagsreden und von Experten auf Zeitungskongressen behauptet. Stimmt das aber überhaupt? Offiziell gibt es nur drei Gewalten - die Exekutive (Regierung), die Legislative (Parlament) und die Judikative (Gerichte). Wir begeben uns auf Spurensuche nach der vierten Gewalt.

Was ist eigentlich die Aufgabe von Medien? Eine nur scheinbar banale Frage. Informieren, das fällt einem als Begriff noch relativ rasch ein. Und tatsächlich zählt das zu den wichtigsten Aufgaben, die eine Tageszeitung wie die Nürnberger Nachrichten erfüllen müssen.

Das war am Gründungstag nicht anders als heute. Damals schrieb das neugegründete Medium geradezu pathetisch vom Vertrauen, das eine Zeitung, die unmittelbar nach der Nazi-Diktaur auf den Markt kam, erwerben müsse: "Misstrauen vergiftete das ganze Leben", lautete das ernüchternde Resümee nach zwölf Jahren Diktatur in Deutschland.


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Das neue Medium bot den Menschen in Nürnberg und Umgebung gleich in der ersten Ausgabe einen Ausweg an: "Vertrauen erwirbt man bloß durch Wahrheit." Ein starker, ein richtiger Satz. Und einer, der 2020 als Leitlinie für ein Medienhaus genauso gültig ist wie er es 1945 war.

Die stete Suche nach der Wahrheit und das Verarbeiten dieser Information in Form von Nachrichten, das war und ist Aufgabe der Medien. Die Verfassungsväter gossen dies im Jahr 1949 in den Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort wird die Presse- und Rundfunkfreiheit geschützt. Dort, darauf berufen sich Redaktionen regelmäßig und auch vor Gericht meist erfolgreich, wird die Herstellung und Verbreitung der Medien vor staatlichen Eingriffen geschützt.

Wörtlich heißt es im ersten Absatz des Artikels 5 GG: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Gesetzlicher Auftrag

Für unsere Spurensuche nach der Rolle der Medien als vierter Gewalt enthält diese auch "Informationsfreiheitsgesetz" genannte Passage einen wichtigen Hinweis. Die Medien, also auch die Tageszeitungen, erfüllen einen gesetzlich definierten Auftrag — sonst wären sie nicht als schützenswert deklariert worden.

Konkret findet sich diese "öffentliche Aufgabe" in allen Landespressegesetzen wieder. Die Arbeit der Medien darf nicht behindert werden, zumindest nicht dann, wenn die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt bleiben.Medien, das darf als Zwischenfazit gezogen werden, haben einen rechtlich hinterlegten Auftrag, eine Art Überwachungsfunktion auszuüben, genauer: eine Kritik- und Kontrollfunktion über die drei anderen Gewalten.

Das gilt für Deutschland sowie für alle anderen Staaten, in denen es eine freie Presse gibt. Wie wichtig diese Funktion im Zweifelsfall sein kann, belegt das wohl prominenteste Beispiel: die "Watergate-Affäre" . Der Sturz des US-Präsidenten Richard Nixon war eine Folge medialer Berichterstattung.


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Die Washington Post deckte am 10. Oktober 1972 erstmals einen Lauschangriff auf, der auf die Zentrale der Demokratischen Partei verübt worden war. Präsident Nixon, so die sich später als wahr erwiesene Behauptung des renommierten Blattes, sei darin verwickelt. Es muss nicht immer der Staatschef der Weltmacht Nummer eins sein, doch die Liste über Politiker und Wirtschaftsbosse, die infolge investigativer Recherchen zurücktreten mussten, ließe sich sehr lange fortsetzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitiker geht. Auch wenn es "nur" ein Bezirkstagspräsident ist, der über eine Affäre stolpert — jeder Fall übt eine reinigende Funktion für unsere Demokratie aus.

Medien nehmen sich die Freiheit, über Ungereimtheiten zu berichten, sie geben Journalisten die notwendige Zeit zur Recherche — und sie haben am Ende keine Angst, mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Letzteres ist zweifelsohne eine unabdingbare Begleiterscheinung einer funktionierenden Demokratie.

Wer die zu Ende gehende Amtszeit des wohl außergewöhnlichsten Präsidenten, den die USA jemals hatten, Revue passieren lässt, muss ein Loblied auf die unabhängige Presse anstimmen. Allen Anfeindungen aus dem Weißen Haus zum Trotz blieben die Reporter der Qualitätsmedien standhaft — als vierte Gewalt.

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