Wegen Unterbringung: Flüchtlingsrat zeigt bayerische Regierung an

2.4.2020, 15:20 Uhr

Speisen im großen Saal: Ein Einblick in das Flüchtlings-Ankerzentrum in Bamberg. © Alexander Roßbach

Wer als Alleinstehender in Mehrbettzimmern untergebracht ist, sei nicht in der Lage, soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren und den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, heißt es in einer Erklärung des Flüchtlingsrates. Das gelte auch für alle Bewohner dieser Flüchtlingslager, die sich Toiletten, Waschräume und Küchen teilen. Zudem würden die Kantinen in den Anker-Zentren gegen das Gastronomieverbot verstoßen. Die Anzeigen seien wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erfolgt.


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Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert Innenminister Joachim Herrmann auf, schnell für Abhilfe zu sorgen. Es gibt viele leerstehende Unterkünfte, in denen schnell Flüchtlinge einziehen können, um eine Unterbringung in Einzelzimmern zu gewährleisten und die Zahl der Benutzer von Gemeinschaftsküchen, -waschräumen und -toiletten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Sollten die vorhandenen Kapazitäten nicht für alle Flüchtlinge ausreichen, könnten leerstehende Hotels angemietet werden. Das sei ein "unabdingbarer Beitrag zum Infektionsschutz für Flüchtlinge", die sich dem "Infektionsbrandherd Flüchtlingslager" gar nicht selbst entziehen könnten.



"Die Staatsregierung hat in der Vergangenheit die Weichenstellungen dafür getroffen, dass alle neu einreisenden Flüchtlinge in Anker-Zentren und anschließend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden müssen. Obwohl alle Expertinnen und Experten davor gewarnt haben, das diese Großlager ein unbeherrschbares Infektionsrisiko bergen, hat die Staatsregierung an dieser rigiden Lagerunterbringung festgehalten", kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Flüchtlingsrats.


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