Zwei wichtige Kriterien

Lidl, Aldi, Edeka und Co.: So lange darf ein vergessener Pfandbon noch eingelöst werden

28.1.2022, 12:27 Uhr
Bei den "Pfandflaschenautomaten" in Discountern und Supermärkten können Flaschen abgegeben werden.

© FrankHoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de Bei den "Pfandflaschenautomaten" in Discountern und Supermärkten können Flaschen abgegeben werden.

An der Kasse geht es schnell zur Sache. Deshalb kann es dazu kommen, dass Kunden und Kundinnen immer wieder vergessen, ihren Pfandbon einzulösen. Sie tragen ihn im Geldbeutel mit sich herum und - im ungünstigsten Fall - gerät er in Vergessenheit. Wie lange ist so ein Bon aber eigentlich gültig?

Wie lang sind Pfandbons gültig?

Grundsätzlich richtet sich die Gültigkeit für Pfandbons nach der allgemeinen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB verjährt der Auszahlungsanspruch erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Die Frist läuft jedoch am letzten Tag des Kalenderjahres ab. Wurde das Leergut beispielsweise im April 2018 abgegeben, kann der Pfandbon bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden.

Wo kann man Pfandbons zurückbringen?

Pfandbons können nur in der Filiale eingelöst werden, in der das Leergut abgegeben wurde. "Die Übertragung der Pfanddatensätze an andere Filialen ist aus technischen Gründen nicht möglich", erklärt Aldi Süd auf seiner Internetseite. Allerdings haben Supermärkte wie Lidl, Rewe und Edeka teilweise auch Kulanzregelungen. Demnach können Pfandbons in anderen Filialen der selben Supermarkt- oder Discounterkette eingelöst werden.

Wann werden Pfandbons nicht mehr akzeptiert?

Damit Pfandbons akzeptiert werden, müssen sie sich in einem guten Zustand befinden. Das heißt, sie müssen noch gut lesbar sein. Wurde der Bon versehentlich mitgewaschen oder der sommerlichen Sonneneinstrahlung ausgesetzt, kann nicht garantiert werden, dass er zurückerstattet wird. Pfandbons bestehen nämlich aus Thermopapier, einer besonderen Papiersorte, die besonders licht- und temperaturempfindlich ist.

Wird zwischenzeitlich ein neues Kassensystem eingeführt oder nimmt die Kasse aus technischen Gründen den Beleg nicht mehr an, so ist das kein Grund zur Besorgnis. Die Discounter oder Supermärkte tragen den Beitrag dann meist manuell ein und zahlen so das Geld aus.

Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Geld ausbezahlt bekommen, ist also ein Pfandbon in gutem Zustand, der zusätzlich nicht älter als drei Jahre sein darf - sofern Sie ihn nicht noch einmal im Geldbeutel vergessen.

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