Finanzsicherheit

Bürgschaft: Wann braucht man sie und was ist zu beachten?

Elias Thiel

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28.8.2024, 08:21 Uhr
Wer für andere Personen bürgt hat Rechte und Pflichten. (Symbolbild)

© IMAGO/Sascha Steinach/IMAGO/Steinach Wer für andere Personen bürgt hat Rechte und Pflichten. (Symbolbild)

In diesem Artikel:

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem eine Person die Verpflichtungen eines Dritten absichert. Diese ist besonders relevant im Finanzwesen, da sie Kreditvergaben erleichtert und Gläubigern zusätzliche Sicherheit bietet. Für den Bürgen birgt sie jedoch finanzielle Risiken und erfordert damit eine sorgfältige Überlegung.

Im folgenden Artikel gibt es alles Wissenswerte zur Bürgschaft sowie Rechte und Pflichten für den Bürgen.

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, in dem sich eine Person - der Bürge - verpflichtet, für die finanziellen Verpflichtungen eines Dritten einzustehen, wenn dieser das nicht selbst kann. Diese Verpflichtung wird gegenüber dem Gläubiger, beispielsweise einem Kreditinstitut, eingegangen. Sollte der Hauptschuldner, etwa ein Kreditnehmer, seine Tilgungs- und Zinszahlungen für ein Darlehen nicht leisten können, kann der Gläubiger die Zahlung vom Bürgen verlangen.

Die rechtlichen Grundlagen einer Bürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den § 765 ff. Demnach kann eine Bürgschaft auch für künftige oder bedingte Verbindlichkeiten übernommen werden. Es handelt sich bei der Bürgschaft also um eine Personalsicherheit, im Gegensatz zu einer Sachsicherheit. Mit einer solchen erhält der Gläubiger einen direkten schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen.

Für die Gültigkeit einer Bürgschaft ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Eine Bürgschaft per E-Mail oder in anderer elektronischer Form ist nach § 766 BGB nicht zulässig. Eine Ausnahme bildet die Bürgschaft eines Kaufmanns, die im Rahmen eines Handelsgeschäfts auch mündlich erteilt werden kann. Dies ist dann im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Die Bürgschaftserklärung ist somit ein wesentliches Instrument zur Absicherung von Krediten und anderen finanziellen Verpflichtungen, das die Risiken für den Gläubiger minimiert, indem eine zusätzliche zahlungsfähige Person in die Pflicht genommen wird, beziehungsweise genommen werden kann.

Bürgschaften sind vielfältig und dienen verschiedenen Zwecken. Damit gibt es auch unterschiedliche Arten von Bürgschaften:

Ausfallbürgschaft: Bei dieser Art der Bürgschaft greift die Verpflichtung des Bürgen erst, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass alle rechtlichen Mittel zur Eintreibung der Schulden beim Hauptschuldner ausgeschöpft wurden. Der Bürge haftet also erst im Fall des tatsächlichen Ausfalls der Hauptschuld.

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Diese Bürgschaftsform sieht vor, dass der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet ist, sobald der Hauptschuldner in Verzug gerät. Der Gläubiger muss keine weiteren Schritte zur Eintreibung der Schulden unternehmen, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.

Rückbürgschaft: Diese Art der Bürgschaft kommt zum Einsatz, wenn der Bürge einen weiteren Bürgen benötigt, um das Risiko zu verteilen oder seine Hauptschuld erfüllt hat. Der Rückbürge springt auch ein, falls der erste Bürge seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann.

Mietbürgschaft: Hierbei bürgt eine Person für die Mietzahlungen des Mieters. Dies ist besonders bei Mietverhältnissen zwischen Privatpersonen üblich, um das Risiko von Mietausfällen zu verringern. Der Bürge übernimmt die Mietzahlungen, falls, beziehungsweise solange der Mieter nicht zahlen kann.

Kreditbürgschaft: Diese Bürgschaftsart ist speziell für Kredite vorgesehen. Der Bürge verpflichtet sich, die Kreditraten zu übernehmen, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Diese bietet Banken eine zusätzliche Sicherheit bei der Vergabe von Krediten.

Höchstbetragsbürgschaft: Diese Bürgschaftsform begrenzt die Haftung des Bürgen auf einen festgelegten Höchstbetrag. Dies bietet dem Bürgen also eine gewisse Sicherheit, sodass er nicht unbegrenzt für die Schulden des Hauptschuldners haften muss.

Globalbürgschaft: Diese umfassende Bürgschaftsart deckt alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners ab. Sie ist für den Bürgen besonders risikoreich, da sie keine spezifischen Schulden, sondern das gesamte Schuldverhältnis betrifft.

Durch die unterschiedlichen Bürgschaftsarten können spezifische Risiken und Bedürfnisse von Gläubigern und Bürgen gezielt adressiert werden.

Bürgschaften bieten dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit, indem sie neben dem Hauptschuldner einen weiteren Schuldner verpflichten. Dies schützt den Gläubiger vor möglichen Zahlungsausfällen des Hauptschuldners, da er im Notfall auf den Bürgen zurückgreifen kann. Die Bürgschaft ermöglicht es dem Hauptschuldner, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, die ohne die zusätzliche Sicherheit eines Bürgen möglicherweise nicht zustande kämen.

Insbesondere bei Kreditanträgen kann eine Bürgschaft fehlende materielle Sicherheiten ersetzen, wodurch die Chancen auf eine Kreditbewilligung steigen.

Auch bei Mietverhältnissen bietet eine Bürgschaft dem Vermieter Sicherheit und erhöht die Bereitschaft, Mietverträge mit Personen ohne ausreichende finanzielle Nachweise abzuschließen.

Damit dient die Bürgschaft dem Zweck, das Vertrauen des Gläubigers zu stärken und dem Hauptschuldner den Zugang zu finanziellen Mitteln oder Mietverhältnissen zu erleichtern.

Als Bürge kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähigePerson auftreten. Voraussetzung ist, dass der Bürge in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners zu übernehmen. Dies bedeutet, dass der Bürge über ein ausreichend hohes Vermögen und/oder regelmäßiges Einkommen verfügen muss, um die Bürgschaftsverpflichtungen erfüllen zu können.

In der Praxis treten häufig nahe Verwandte oder enge Freunde des Hauptschuldners als Bürgen auf, da hier das Vertrauen besonders groß ist. Unternehmen können ebenfalls als Bürgen fungieren, insbesondere wenn es um die Absicherung von Geschäftskrediten oder größeren finanziellen Verpflichtungen geht.

Hier ist es wichtig, dass der Bürge die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Bürgschaft vollständig versteht und sich der damit verbundenen Risiken bewusst ist. Vor der Übernahme einer Bürgschaft sollten daher sowohl der Bürge als auch der Gläubiger eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Bürgen vornehmen, damit die Verpflichtung realistisch tragbar ist.

Mit einer Bürgschaft gehen für den Bürgen diverse Rechte und Pflichten einher:

Rechte des Bürgen

Ein Bürge hat mehrere Rechte, die ihm Schutz und bestimmte Handlungsmöglichkeiten bieten. Zunächst steht ihm das sogenannte "Recht auf Einrede der Vorausklage" zu, sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt. Dies bedeutet, dass der Bürge verlangen kann, dass der Gläubiger zuerst alle rechtlichen Schritte gegen den Hauptschuldner ausschöpft, bevor er den Bürgen schließlich in Anspruch nimmt.

Ein weiteres wichtiges Recht ist das Rückgriffsrecht. Hat der Bürge eine Zahlung geleistet, kann er diese Summe vom Hauptschuldner zurückfordern. Dies umfasst sowohl den Hauptbetrag als auch etwaige Zinsen und Kosten, die durch die Inanspruchnahme entstanden sind. Hierfür kann der Bürge sogar Sicherheiten verlangen, um seine Rückforderung abzusichern.

Darüber hinaus hat der Bürge das Recht auf Information. Er kann beispielsweise vom Gläubiger verlangen, dass er umfassend über den Stand der Hauptschuld informiert wird. Dies umfasst Informationen über Zahlungsverzüge oder andere relevante Entwicklungen im Schuldverhältnis.

Zudem kann der Bürge den Gläubiger auffordern, Maßnahmen zur Sicherung der Forderung zu ergreifen, wie etwa die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren des Hauptschuldners.

Die Hauptpflicht des Bürgen besteht darin, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Dies kann die Zahlung der gesamten Schuld umfassen, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten. Diese Verpflichtung entsteht unmittelbar, sobald der Hauptschuldner in Verzug gerät, sofern keine Einreden der Vorausklage geltend gemacht werden.

Der Bürge ist zudem verpflichtet, dem Gläubiger alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die seine Bonität betreffen. Dies kann die regelmäßige Offenlegung von Einkommensnachweisen oder Vermögensverhältnissen beinhalten.

Weiterhin hat der Bürge die Pflicht, den Hauptschuldner über seine Inanspruchnahme zu informieren. Dies ist wichtig, um dem Hauptschuldner die Möglichkeit zu geben, selbst Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch eigene Zahlungen oder durch das Aushandeln von Zahlungsaufschüben.

Die Bürgschaft bringt somit eine erhebliche Verantwortung mit sich. Der Bürge muss sich seiner finanziellen Situation bewusst sein und diese regelmäßig überprüfen, damit er seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Eine Bürgschaft gilt grundsätzlich bis zur vollständigen Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit. Ein Austritt aus der Bürgschaft ist möglich, wenn vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht vorgesehen ist. Insoweit lässt sich die Bürgschaft auch zeitlich befristen. Auch, wenn ein Schuldner fähig ist, seine Zahlungen nachhaltig zu bedienen, kann ein Bürge aus einem Vertrag austreten.

Ein anderer möglicher Weg, sich von der Bürgschaft zu lösen, besteht darin, dass ein Gericht die Bürgschaft als sittenwidrig einstuft. Nach § 138 BGB kann eine Bürgschaft sittenwidrig sein, wenn der Bürge finanziell massiv überfordert ist. Weitere Kriterien sind eine enge persönliche Bindung zwischen Bürge und Schuldner sowie das Übernehmen der Bürgschaft aufgrund emotionaler Abhängigkeit und damit verbundener unterlegener Verhandlungsposition. Auch das Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder die vorherige Verharmlosung der Risiken einer Bürgschaft gelten als sittenwidrig.

In diesen Fällen kann eine gerichtliche Überprüfung zur Befreiung des Bürgen führen.

In Deutschland gehen die Verpflichtungen aus einer Bürgschaft mit dem Tod des Bürgen auf die Erben über. Erben übernehmen somit alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen, einschließlich laufender Bürgschaften.

Diese Regelung bedeutet, dass die Erben im Falle der Inanspruchnahme durch den Gläubiger für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haften. Es ist daher für Erben wichtig, sich frühzeitig über die bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen des Verstorbenen zu informieren.

Erben haben allerdings die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, um sich von dieser Haftung zu befreien. Diese Ausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. In diesem Fall gehen alle Vermögenswerte und Schulden an die danach folgenden Erben oder den Staat über.

Erben sollten daher sorgfältig prüfen, ob sie die Bürgschaftsverpflichtungen des Verstorbenen übernehmen wollen oder das Erbe ausschlagen, um mögliche finanzielle Risiken zu vermeiden.

Als Privatperson birgt eine Bürgschaft erhebliche Risiken. Der Bürge verpflichtet sich, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, dessen Verbindlichkeiten zu übernehmen. Dies kann die finanzielle Belastung erheblich steigern und zur eigenen Überschuldung führen. Insbesondere bei selbstschuldnerischen Bürgschaften muss der Bürge sofort zahlen, ohne dass der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss.

Ein weiteres Risiko ist der Verlust von Vermögenswerten, wenn der Bürge nicht zahlen kann und der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreift. Zudem können persönliche Beziehungen durch finanzielle Verpflichtungen belastet werden, besonders wenn die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde.

Letztlich bleibt der Bürge bis zur vollständigen Tilgung der Schuld haftbar, was über Jahre finanzielle Unsicherheit bedeuten kann.

Eine Bürgschaft stellt also ein bedeutendes finanzielles und rechtliches Engagement dar. Sie bietet einem Gläubiger Sicherheit und ermöglicht dem Hauptschuldner den Zugang zu Krediten und Mietverhältnissen, birgt jedoch erhebliche Risiken für den Bürgen. Diese umfassen die unmittelbare Haftung für die Schulden des Hauptschuldners, potenzielle finanzielle Überlastung und die Gefahr der eigenen Überschuldung. Auch persönliche Beziehungen können durch die finanzielle Verpflichtung belastet werden.

Daher ist es wichtig, die finanziellen Verhältnisse und die langfristigen Auswirkungen einer Bürgschaft sorgfältig zu prüfen und sich dem Risiko bewusst zu werden. Die Übernahme einer Bürgschaft sollte niemals leichtfertig erfolgen, sondern nach gründlicher Abwägung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Entscheidung zur Bürgschaft verantwortungsvoll und fundiert getroffen wird.

Dennoch ist die gesetzlich geregelte Bürgschaft ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Krediten.

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