Die Uhr tickt
Frist endet am 30. November: So können Sie Ihr Netto-Gehalt merklich erhöhen
22.11.2023, 05:56 UhrJeder Angestellte in Deutschland muss Lohnsteuer zahlen. Wie hoch der Betrag ist, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Gehaltsabrechnung entnehmen. Für das abgeschlossene Kalenderjahr kann sich jeder Angestellte durch die Steuererklärung einen Ausgleich beziehungsweise eine Erstattung vom Staat zurückholen. Für das Jahr 2023 kann die Steuererklärung allerdings erst 2024 eingereicht werden. Hinzu kommen noch einige Wochen bis Monate Bearbeitungsdauer durch das Finanzamt, bis das Geld seinen Weg auf das Konto des Arbeitnehmers findet.
Mit einem besonderen Antrag können Sie allerdings schon jetzt einen höheren Netto-Lohn erreichen. Bewilligt Ihnen das Finanzamt die Lohnsteuer-Ermäßigung, dann führt der Arbeitgeber ab dem folgenden Monat weniger Lohnsteuer ab und Sie bekommen stattdessen mehr Netto-Lohn aufs Konto.
Wichtig: Wer die Lohnsteuer-Ermäßigung für den Dezember 2023 noch erhalten will, der sollte bis spätestens 30. November 2023 seinen Antrag einreichen. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit. Falls Sie den Termin nicht mehr schaffen, gibt es immerhin einen kleinen Lichtblick: Mit dem Antrag für 2024 können Sie sich die Ermäßigung für das kommende Jahr sichern.
Lohnsteuer-Ermäßigung: So funktioniert es
Generell kann jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Antrag beim Finanzamt auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt von der Höhe der sogenannten Werbungskosten ab. Darunter fallen zum Beispiel lange Fahrtwege zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder teure Fortbildungen. Auch Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen, Schulgeld, Kinderbetreuung), haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen (Krankheits- oder Pflegekosten) können Sie angeben. Den Antrag sollten Sie über das Elster-Portal bis 30. November an das Finanzamt stellen.
Damit Sie eine Chance auf die Ermäßigung haben, müssen für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindestens 600 Euro im Jahr zusammenkommen, denn Pauschalen werden bei dieser Sonderform nicht berücksichtigt. Bei den Werbungskosten haben Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 1.230 Euro für das Jahr 2023. Bei Ihnen müssen also mindestens 1.830 Euro Werbungskosten anfallen, damit Sie eine Chance auf die Lohnsteuer-Ermäßigung haben.
Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 40 Kilometern können Sie für die ersten 20 Kilometer eine Pauschale von 30 Cent ansetzen. Wegen des Steuerentlastungsgesetzes sind für die restlichen 20 Kilometer 38 Cent pro Kilometer möglich. So kommen Sie auf 6 Euro für die ersten 20 Kilometer und 7,60 Euro für die restlichen 20 Kilometer. 13,80 Euro für 220 Arbeitstage macht 3.036 Euro, damit liegen Sie klar über den geforderten 1.830 Euro. Zieht man die 1.230 Euro Pauschbetrag ab, bleibt ein Freibetrag von 1.806 Euro.
Mit der Möglichkeit des Freibetrags zahlen Angestellte allerdings nicht weniger oder mehr Steuern. Statt sich das Geld vom Finanzamt über die Steuererklärung im kommenden Jahr wieder zu holen, zahlen sie einfach weniger Steuern im Voraus. Die Rechnung bleibt also gleich.
Sie profitieren lediglich früher von der steuerlichen Entlastung und erhöhen vor allem in Krisenzeiten Ihre Liquidität. Wem das Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung genehmigt, für den ist die Steuererklärung am Ende des Jahres dagegen Pflicht. Die Lohnsteuer-Ermäßigung ist somit vor allem für Angestellte mit hohen Werbungskosten (z.B. langen Fahrtwegen) eine lukrative Option, sofern sie in jedem Monat mehr Netto erhalten möchten und nicht nur ein Mal im Jahr nach der Steuererklärung.