Online-Bezahldienste

Weiß das Finanzamt über meine PayPal-Aktivitäten Bescheid?

19.4.2024, 07:47 Uhr
Steuerfahnder nehmen inzwischen auch die alternativen Online-Bezahldienste ins Visier.

© Silas Stein, dpa Steuerfahnder nehmen inzwischen auch die alternativen Online-Bezahldienste ins Visier.


Dass beim Online-Banking alles nach dem Rechten läuft, hatte der Gesetzgeber relativ zügig geregelt. Das betraf allerdings hauptsächlich die klassischen Bankkonten. Anders sieht es bei den alternativen Finanzdienstleistern wie PayPal und Co. aus, die ihren Firmensitz im Ausland haben. Dass der Staat hier keinen rechtlichen Zugriff hatte, öffnete Steuerhinterziehern und anderen Kriminellen Tür und Tor.


Doch ein rechtsfreier Raum ist PayPal schon lange nicht mehr. Besonders beim Verdacht auf Steuerhinterziehung kann es für Betrüger schnell ungemütlich werden. Dann kann das Finanzamt über das Bundeszentralamt für Steuern auch Umsätze und Kontostände des Paypal-Kontos abrufen.


Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Bevor es so weit kommt, fragt das Finanzamt aber in der Regel vorher direkt beim Besitzer nach. Kann der beispielsweise Unstimmigkeiten in der Steuererklärung nicht schlüssig erklären, können die Beamten den Abruf der Daten anfordern. Klagen gegen das Gesetz sind bisher allesamt spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.