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Führerschein-Umtausch im Januar: Diese Jahrgänge sind 2024 betroffen

Benedikt Dirrigl

Redakteur

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13.10.2023, 07:30 Uhr
Auch 2024 werden wieder einige Führerscheine ungültig. Ist Ihrer davon betroffen?

© IMAGO / Fotoagentur Nordlicht Auch 2024 werden wieder einige Führerscheine ungültig. Ist Ihrer davon betroffen?

Schon seit 1999 gibt es in Deutschland den Führerschein im Scheckkartenformat, 2013 kamen die dritten EU-Führerscheinrichtlinien und mit ihnen der neue EU-Führerschein. Bis 2033 sollen alle Führerscheine in Deutschland diesen Standards entsprechen.

Deshalb werden jedes Jahr einige Führerscheine ungültig und müssen vorher rechtzeitig durch neue Führerscheine ersetzt werden. Stichtag ist dabei immer der 19. Januar.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen deshalb alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber einen neuen Schein beantragen, die in den Jahrgängen 1965 bis 1970 geboren sind.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033