Führerschein-Regelung

Motorradfahren ohne Prüfung? Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen

Alice Vicentini

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20.3.2023, 13:33 Uhr
Wer einen Autoführerschein besitzt, kann auch Motorrad fahren - unter bestimmten Voraussetzungen.

© Thomas Frey/dpa/dpa-tmn Wer einen Autoführerschein besitzt, kann auch Motorrad fahren - unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Frühling ist da - die Motorradsaison geht los. Doch wer das schöne Wetter auf dem Sattel genießen möchte, benötigt einen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse. Wer bereits den Autoführerschein besitzt, kann deshalb nicht automatisch auch Motorräder oder Roller fahren.

Eine Prüfung ist zwar nicht erforderlich, erklärt die Prüforganisation Dekra. Aber die sogenannte B196-Regelung, die es seit 2020 gibt, kommt für alle in Frage, die mindestens 25 Jahre alt sind und dabei die Klasse B schon vor mindestens fünf Jahren erworben haben. Zudem muss man noch mal zurück zur Fahrschule.

Wieder die Schulbank drücken

Dort sind vier theoretische und fünf praktische Einheiten von jeweils 90 Minuten nötig. Nach der Schulung gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Die ist für die Fahrerlaubnisbehörde wichtig, die auf dieser Basis einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausstellt. Allerdings darf zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung dar nicht mehr als ein Jahr liegen.

Was kostet der Spaß?

Für die Schulung muss man laut Dekra je nach Region mit etwa 500 bis 1000 Euro rechnen. Dazu kommen noch etwa 50 Euro Gebühren für den Führerschein. Wichtig: Zwar darf man dann mit dem 125er Motorrad oder Roller los düsen, aber nur innerhalb Deutschlands.

Was darf man mit B196 fahren?

Mit dem neu ausgestellten Führerschein dürfen die Fahrer Krafträder der Klasse A1 und alle Kraftfahrzeuge der Klasse B nutzen. "Das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als elf Kilowatt, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt", teilt der ADAC mit.

Für wen lohnt sich die Erweiterung?

Eine Führerscheinklasse B mit der nationalen Erweiterung 196 lohnt sich für Menschen, die mit dem Motorrad nicht ins Ausland fahren möchten und lieber Leichtkrafträder fahren. Außerdem stellt die B196 eine gute Alternative für Menschen dar, die keine Zweiräder fahren können oder möchten.