In Frankreich droht Bußgeld
Mysteriöses "L" am Heckfenster: Was das Schild am Auto bedeutet
14.8.2023, 10:16 UhrSo selten ist der Buchstabe "L" am Auto nicht: Besonders Urlauber dürften entsprechende Aufkleber auf Autobahnen in EU-Ländern wie Österreich und Polen, aber auch in der Schweiz schon einmal gesehen haben. Teilweise prangert der Buchstabe in weißer Farbe auf blauem Grund, oftmals eben auch in roter Schrift auf weißer Fläche. Die Bedeutung ändert sich durch die Farbgebung indes nicht.
Der Buchstabe "L" gibt eine klare Auskunft über die Person hinter dem Lenkrad – genauer gesagt über deren Erfahrung als Autofahrer. Das "L" steht nämlich für das englische Wort "Learner" und signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern damit, dass es sich um einen "Lernenden", sprich einen Fahranfänger, handelt.
In manchen Ländern dürfen sogar Personen ohne Führerschein ein Auto fahren, sofern sie das L-Schild an ihrem Wagen angebracht haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Österreichische Fahrschüler dürfen zum Beispiel schon am regulären Straßenverkehr teilnehmen, bevor sie ihre Prüfung ablegen. Für die sogenannte "Lernfahrt" muss ein Führerscheininhaber mit mehrjähriger Erfahrung als Beifahrer unterstützen.
Auf der offiziellen Homepage der österreichischen Bundesverwaltung heißt es: "Übungsfahrten können als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde) im privaten Rahmen durchgeführt werden." Zur Bewerbung für Lernfahrten müssen die Fahrschüler freilich ein Mindestalter erreicht und eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden absolviert haben. Auch für die Begleitperson gibt es eindeutige Kriterien. In der Schweiz wird Fahrschülern ein ähnliches Modell angeboten.
In Frankreich ist eine derartige Auszeichnung mit "A" (für "Apprenti", also "Lehrling") statt "L" besonders relevant für Fahrschüler, die ihre Prüfung bereits absolviert haben. Laut den französischen Verkehrsregeln müssen alle Führerscheinneulinge einen entsprechenden Aufkleber an ihrem Wagen anbringen – unabhängig davon, wie alt die Fahrer sind. Relevant ist nur, seit wann sie einen Führerschein besitzen. Neulinge, die ohne entsprechende Kennzeichnung unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 22 Euro rechnen.
In Deutschland sind diese Auszeichnungen als "Lernender" am Auto zwar auch möglich, anders als in Frankreich aber nicht obligatorisch.